Verfasst von Alessandrina Gull
Der heimliche Entscheider – deine Pensionskasse
Zwei Personen, gleicher Lohn, gleiche Beiträge, 40 Jahre lang. Die eine geht mit CHF 359'100 Alterskapital in Pension, die andere mit CHF 596'100. Der ganze Unterschied von rund CHF 237'000 entsteht an einer Stelle, die auf dem Lohnausweis nicht auftaucht: bei der Verzinsung ihrer Pensionskasse.
Für viele Erwerbstätige in der Schweiz ist die Pensionskasse einer der grössten Vermögensbausteine, oft grösser als 3a-Konto und Depot zusammen. Trotzdem erleben wir in Beratungen regelmässig, dass der Pensionskassenausweis erst kurz vor der Pensionierung zum ersten Mal genau gelesen wird. Dann steht die grosse Entscheidung an (2025 wurde laut Swisscanto erstmals mehr als die Hälfte der Altersguthaben als Kapital bezogen), und die Zahl, über die entschieden wird, ist das Ergebnis von 40 Jahren, in denen niemand hingeschaut hat.
Dieser Beitrag erklärt kurz, wie die Pensionskasse funktioniert, und geht dann auf die beiden Stellschrauben ein, die während des Erwerbslebens über dein Alterskapital entscheiden: den Einzahlungssplit und die Verzinsung.
Kurz erklärt: die Pensionskasse im Drei-Säulen-System
Die Schweizer Vorsorge ruht auf drei Säulen mit unterschiedlichen Aufgaben. Die AHV soll die Existenz sichern, die Pensionskasse soll zusammen mit ihr den gewohnten Lebensstandard ermöglichen, und die dritte Säule schliesst die verbleibenden Lücken.
Das Prinzip der Pensionskasse ist schnell erklärt. Von deinem Bruttolohn wird der Koordinationsabzug abgezogen (2026: CHF 26'460), weil dieser Teil bereits über die AHV abgedeckt ist. Was übrig bleibt, ist der koordinierte oder versicherte Lohn. Auf diesem Lohn zahlen du und dein Arbeitgeber jeden Monat Sparbeiträge ein, die deinem persönlichen Altersguthaben gutgeschrieben werden. Die Pensionskasse legt das Geld an und verzinst dein Guthaben jedes Jahr. Bei der Pensionierung wird es dir als lebenslange Rente oder als Kapital ausbezahlt (die Abwägung haben wir im Beitrag Pensionskasse: Rente oder Kapital beschrieben).
Daraus folgt eine einfache Gleichung: Alterskapital mit 65 = alle Sparbeiträge + alle Zinsen. Die Beiträge hängen davon ab, wie viel eingezahlt wird und wer davon wie viel trägt. Die Zinsen hängen davon ab, wie gut deine Pensionskasse wirtschaftet und wie viel sie davon an dich weitergibt. Beides legt nicht das Gesetz fest, sondern zu einem grossen Teil das Reglement deiner Pensionskasse.
Stellschraube 1: der Einzahlungssplit
Das Gesetz schreibt Mindestsparbeiträge vor, die sogenannten Altersgutschriften. Sie steigen mit dem Alter und werden in Prozent des koordinierten Lohnes berechnet (Art. 16 BVG). Für unser Rechenbeispiel nehmen wir eine Person mit einem Jahreslohn von CHF 85'000. Nach Abzug des Koordinationsabzugs bleibt ein koordinierter Lohn von CHF 58'540.
| Alter | Altersgutschrift (Minimum) | Total pro Jahr | Dein Anteil bei 50/50 |
|---|---|---|---|
| 25 bis 34 | 7 % | CHF 4'098 | CHF 171 pro Monat |
| 35 bis 44 | 10 % | CHF 5'854 | CHF 244 pro Monat |
| 45 bis 54 | 15 % | CHF 8'781 | CHF 366 pro Monat |
| 55 bis 65 | 18 % | CHF 10'537 | CHF 439 pro Monat |
Wer diese Beiträge trägt, regelt Art. 66 BVG: Der Arbeitgeber muss mindestens gleich viel einzahlen wie seine Mitarbeitenden zusammen. In der Praxis heisst das meist, dass er mindestens die Hälfte übernimmt. Dazu kommen Risikobeiträge für Invalidität und Todesfall sowie Verwaltungskosten, die in der Tabelle nicht enthalten sind.
Das Gesetz legt aber nur das Minimum fest. Viele Arbeitgeber gehen darüber hinaus, und zwar auf zwei Arten, die man auseinanderhalten sollte:
- Der Arbeitgeber übernimmt einen grösseren Anteil, zum Beispiel 60 oder zwei Drittel statt 50 Prozent. Das Alterskapital bleibt gleich, aber dir wird weniger vom Lohn abgezogen. Du hast also mehr Nettolohn.
- Der Sparplan ist grosszügiger, etwa mit höheren Sparbeiträgen als die gesetzlichen, mit einem tieferen Koordinationsabzug oder ganz ohne. Dann fliesst insgesamt mehr Geld auf dein Konto, und dein Alterskapital wächst.
Wie viel das ausmacht, zeigt der Vergleich von drei Arbeitgebern für dieselbe Person. Lohn und Verzinsung (2.5 Prozent pro Jahr) sind in allen drei Fällen identisch, einzig das Reglement unterscheidet sich.
Bei Arbeitgeber B hat die Person am Ende gleich viel Kapital wie bei A, hat aber über das Erwerbsleben rund CHF 48'800 weniger vom eigenen Lohn eingezahlt. Bei Arbeitgeber C ist beides besser: rund CHF 79'000 mehr Alterskapital und trotzdem gut CHF 10'000 weniger eigene Beiträge als beim gesetzlichen Minimum.
Für die Lohnverhandlung: Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse sind Lohn, der nicht auf der Lohnabrechnung als Auszahlung erscheint. Auf den reglementarischen Arbeitgeberbeiträgen fallen keine AHV-Beiträge an (Art. 8 AHVV), und du versteuerst sie nicht als Einkommen. Besteuert wird erst beim Bezug: eine Rente als Einkommen, ein Kapitalbezug getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz.
Ein Beispiel: Übernimmt der Arbeitgeber mit 40 Jahren 60 statt 50 Prozent der Sparbeiträge, bleiben dir rund CHF 585 pro Jahr mehr Nettolohn, bei gleichem Alterskapital. Ein Stellenangebot mit etwas tieferem Bruttolohn, aber besserem Vorsorgeplan kann deshalb unter dem Strich mehr wert sein.
Stellschraube 2: die Verzinsung
Der Bundesrat legt jedes Jahr einen Mindestzinssatz fest, 2026 liegt er unverändert bei 1.25 Prozent. Dieser gilt allerdings nur für den obligatorischen Teil des Guthabens. Wie hoch das gesamte Altersguthaben tatsächlich verzinst wird, entscheidet der Stiftungsrat jeder Pensionskasse selbst, abhängig davon, wie gut die Kasse angelegt hat, wie hoch ihre Reserven sind und wie viel sie an Rentnerinnen und Rentner quersubventionieren muss.
Entsprechend gross sind die Unterschiede. Laut der Swisscanto Pensionskassenstudie 2026 haben die befragten 528 Kassen die Guthaben der aktiven Versicherten 2025 im Schnitt mit 4.7 Prozent verzinst, so hoch wie noch nie seit Beginn der Studie im Jahr 2000. Die 10 Prozent der Kassen mit der höchsten Verzinsung schrieben 9.25 Prozent gut, die 10 Prozent mit der tiefsten gerade 2 Prozent. Über fünf Jahre summierte sich dieser Abstand auf 26 Prozentpunkte. Eine Erhebung des Kassensturz (SRF) kam im Fünfjahresdurchschnitt auf eine Spanne von 7.5 Prozent bei der bestplatzierten grossen Firmenpensionskasse bis 1.23 Prozent beim Schlusslicht.
2025 war ein ausserordentlich gutes Anlagejahr. Über Jahrzehnte gerechnet sind Unterschiede von 1.5 bis 3 Prozentpunkten zwischen einer vorsichtig und einer gut verzinsenden Kasse aber realistisch. Unser Rechenbeispiel arbeitet deshalb mit 1.25, 2.5 und 4 Prozent.
Warum derselbe Prozentpunkt später viel mehr wert ist
Ein Prozentpunkt mehr oder weniger Zins wirkt immer auf das gesamte bisher angesparte Guthaben. Mit 30, bei vielleicht CHF 50'000, fällt das kaum auf. Mit 60, bei CHF 700'000, ist es ein Betrag, den man bemerken würde, wenn er auf dem Lohnausweis stünde.
Genau darin liegt das Heimliche an der Pensionskasse. In den ersten Berufsjahren sind die Unterschiede zwischen einer guten und einer schwachen Kasse so klein, dass sich niemand dafür interessiert. Sichtbar werden sie erst, wenn das Guthaben gross ist, und dann ist ein Grossteil der Jahre bereits vorbei.
Mit 35 liegen die Guthaben bei 1.25 und 4 Prozent Verzinsung erst rund CHF 5'800 auseinander. Mit 45 sind es CHF 32'100, mit 55 bereits CHF 98'600. In den letzten zehn Jahren kommen nochmals über CHF 138'000 dazu, mehr als in den dreissig Jahren davor zusammen.
| Verzinsung pro Jahr | Alterskapital mit 65 | Davon Zinsen | Rente pro Monat |
|---|---|---|---|
| 1.25 % (Mindestzins) | CHF 359'100 | 18 % | CHF 2'035 |
| 2.5 % | CHF 447'700 | 35 % | CHF 2'537 |
| 4 % | CHF 596'100 | 51 % | CHF 3'378 |
Bei 4 Prozent Verzinsung stammt mehr als die Hälfte des Alterskapitals aus Zinsen, also mehr als aus allen Beiträgen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen. Umgerechnet mit dem gesetzlichen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent sind das rund CHF 1'340 Rente pro Monat, lebenslang. Für die Frage, ob du im Alter deinen Lebensstandard halten kannst, ist das oft der entscheidende Betrag.
Was du beeinflussen kannst und was nicht
Vorweg: Die Pensionskasse kannst du dir als angestellte Person nicht aussuchen. Bei grösseren Unternehmen ist sie gesetzt, häufig als eigene Firmenpensionskasse. Bei kleineren Unternehmen ist ein Wechsel zwar möglich, für den Arbeitgeber aber mit Aufwand und Risiken verbunden. Der Anschlussvertrag muss gekündigt werden, das Personal muss dem Wechsel zustimmen (Art. 11 BVG), und eine neue Kasse übernimmt nicht jeden Versichertenbestand zu guten Konditionen. Dass ein KMU wegen eines Mitarbeitenden die Pensionskasse wechselt, ist deshalb selten.
Trotzdem lohnt es sich, das System zu verstehen, denn es gibt Momente, in denen du sehr wohl Einfluss hast:
- Beim Jobwechsel. Vergleiche bei einem neuen Angebot neben dem Bruttolohn auch den Vorsorgeplan. Lass dir das Reglement oder einen Musterausweis geben und frag nach der Verzinsung der letzten fünf Jahre. Was beim Wechsel sonst zu beachten ist, steht im Beitrag Jobwechsel: Was du mit deiner Vorsorge machen solltest.
- In der Lohnverhandlung. Ein höherer Arbeitgeberanteil oder ein besserer Sparplan ist für den Arbeitgeber teils einfacher zuzugestehen als eine Lohnerhöhung und für dich steuerlich interessant.
- Bei der Wahl des Sparplans. Manche Pensionskassen bieten bis zu drei Sparpläne an. Der höhere Plan kostet dich mehr Lohnabzug, erhöht aber dein Alterskapital und lässt sich vom steuerbaren Einkommen abziehen.
- Über die Vorsorgekommission. Jede Pensionskasse wird paritätisch geführt, die Arbeitnehmenden sind im Stiftungsrat oder in der Vorsorgekommission vertreten. Wer dort nachfragt, wie die Kasse im Vergleich verzinst, stellt eine berechtigte Frage.
Fünf Fragen an deinen Pensionskassenausweis
Wo du die Angaben auf dem Ausweis findest, zeigen wir Box für Box im Beitrag Pensionskassenausweis: Lesen & verstehen.
Fazit
Einzahlungssplit und Verzinsung wirken im Hintergrund, Jahr für Jahr, und fallen lange niemandem auf. In unserem Beispiel liegen zwischen dem gesetzlichen Minimum und einer gut verzinsenden Kasse mit grosszügigem Sparplan rund CHF 348'000, bei exakt gleichem Lohn (CHF 359'100 gegenüber CHF 707'400). Die Pensionskasse selbst kannst du selten wählen. Du kannst aber dafür sorgen, dass sie bei jedem Jobwechsel und in jeder Lohnverhandlung Teil der Rechnung ist.
Ich halte das für einen der wirksamsten und zugleich am meisten übersehenen Hebel im Vermögensaufbau. Wer seinen Pensionskassenausweis mit 35 versteht, hat 30 Jahre Zeit, etwas daraus zu machen. Wer ihn mit 62 zum ersten Mal liest, kann nur noch entscheiden, wie er das Ergebnis bezieht.
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Häufige Fragen zur Pensionskasse
Wie viel muss der Arbeitgeber in die Pensionskasse einzahlen?
Nach Art. 66 BVG muss der Arbeitgeber mindestens gleich viel einzahlen wie alle seine Mitarbeitenden zusammen. In der Praxis tragen Arbeitgeber meist 50 Prozent oder mehr der Beiträge. Das Reglement der Pensionskasse kann einen höheren Arbeitgeberanteil und höhere Sparbeiträge vorsehen.
Wie hoch sind die gesetzlichen Altersgutschriften im BVG?
Die gesetzlichen Altersgutschriften betragen in Prozent des koordinierten Lohnes: 7 Prozent von 25 bis 34 Jahren, 10 Prozent von 35 bis 44, 15 Prozent von 45 bis 54 und 18 Prozent ab 55 bis zum Referenzalter (Art. 16 BVG). Das sind Mindestwerte, viele Pensionskassen zahlen mehr.
Wie hoch ist der BVG-Mindestzinssatz 2026?
Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 2026 unverändert 1.25 Prozent. Er gilt nur für das obligatorische Altersguthaben. Wie hoch das gesamte Guthaben tatsächlich verzinst wird, entscheidet der Stiftungsrat jeder Pensionskasse jährlich selbst.
Wie gross sind die Unterschiede bei der Verzinsung zwischen Pensionskassen?
Laut der Swisscanto Pensionskassenstudie 2026 verzinsten die Pensionskassen die Guthaben 2025 im Durchschnitt mit 4.7 Prozent. Die 10 Prozent der Kassen mit der höchsten Verzinsung zahlten 9.25 Prozent, die 10 Prozent mit der tiefsten 2 Prozent. Über fünf Jahre summierte sich der Unterschied auf 26 Prozentpunkte.
Kann ich meine Pensionskasse selbst wählen?
Nein, die Pensionskasse wählt der Arbeitgeber. Ein Wechsel der Kasse braucht das Einverständnis des Personals (Art. 11 BVG). Beeinflussen kannst du die Pensionskasse vor allem bei einem Jobwechsel, in der Lohnverhandlung, über die Wahl eines Sparplans, sofern das Reglement mehrere anbietet, und über die Vorsorgekommission.
Quellen
- Zürcher Kantonalbank: Swisscanto Pensionskassenstudie 2026, Medienmitteilung vom 02.06.2026
- SRF Kassensturz: Pensionskassen, grosse Unterschiede bei der Verzinsung
- Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Art. 11, 16 und 66
- Verordnung über die AHV (AHVV), Art. 8
- Penso: BVG-Mindestzinssatz bleibt 2026 bei 1.25 %
- Kennzahlen der beruflichen Vorsorge ab 1. Januar 2026 (Grenzbeträge)