Jobwechsel: Was du mit deiner Vorsorge machen solltest

Du unterschreibst den neuen Arbeitsvertrag, kündigst beim alten Arbeitgeber, freust dich auf den Wechsel. Und in den kommenden Wochen passieren im Hintergrund Dinge, über die dich niemand systematisch aufklärt – mit finanziellen Folgen, die vier- bis sechsstellig sein können.

Ein Jobwechsel ist einer der unterschätztesten Momente in der Schweizer Vorsorge. Pensionskassen-Guthaben wird umgeschichtet, Risikoversicherungen laufen aus, steuerliche Gestaltungsspielräume öffnen sich. Wer nur die neue Stelle sieht, übersieht meistens die drei oder vier Entscheidungen, die wirklich zählen.

Was beim Austritt aus der alten Pensionskasse passiert

Wenn du kündigst, hast du Anspruch auf die sogenannte Austrittsleistung – dein gesamtes bisher angespartes Altersguthaben. Die Berechnung erfolgt nach dem Freizügigkeitsgesetz (FZG):

  • Beitragsprimat (heute Standard): Summe aller einbezahlten Beiträge + Eintrittsleistungen + Zinsen.
  • Leistungsprimat (seltener, vor allem öffentlicher Sektor): Nach einem komplexeren Schlüssel.
  • Mindestbetrag (Art. 17 FZG): Eingebrachte Beiträge und Eintrittsleistungen plus Zinsen (BVG-Mindestzins); Risikoprämien zählen nicht mit.

Die alte Pensionskasse muss die Austrittsleistung innert 30 Tagen nach Verfügbarkeit überweisen. Danach fallen Verzugszinsen an (BVG-Mindestzins + 1%).

Typische Austrittsleistung nach Alter und Lohn
0 150k 300k 35 J. / 90k Lohn CHF 60k CHF 90k 10 Beitragsjahre 45 J. / 100k Lohn CHF 180k CHF 280k 20 Beitragsjahre untere Spanne obere Spanne

Die wichtigsten Szenarien nach dem Austritt

Szenario 1: Nahtloser Wechsel in eine neue Stelle

Der einfachste Fall. Deine Austrittsleistung wandert direkt an die Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers. Du musst nichts tun, ausser der neuen PK die Koordinaten der alten mitzuteilen. Die neue PK berechnet danach dein Einkaufspotenzial – der Betrag, den du maximal zusätzlich in die PK einzahlen dürftest. Vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Kann attraktiv sein für Besserverdienende.

Szenario 2: Stelle tritt mit Lücke an (z. B. einen Monat frei)

Heikler. Hier greift die gesetzliche Nachdeckung von einem Monat (Art. 10 Abs. 3 BVG) für Tod und Invalidität. Wer nach diesem Monat noch keine neue PK hat, ist ab Tag 31 nicht mehr versichert. Optionen: Freiwillige Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG (Anmeldung innert 90 Tagen) oder eine private Risikolebensversicherung oder eine Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit.

Szenario 3: Längere Auszeit, Weltreise, Sabbatical

Hier brauchst du ein Freizügigkeitskonto, bzw. -depot oder eine Freizügigkeitspolice als Zwischenlager. Du darfst das Guthaben bis zum Referenzalter parken – bei darüber hinausgehender Erwerbstätigkeit maximal fünf Jahre darüber.

Szenario 4: Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Wenn du dich hauptberuflich selbstständig machst und nicht mehr BVG-pflichtig bist, kannst du dein gesamtes PK-Guthaben bar beziehen. Voraussetzung: Nachweis der AHV-Ausgleichskasse. Antrag innert einem Jahr nach Aufnahme der Selbstständigkeit. Die Besteuerung erfolgt sofort als Kapitalleistungssteuer.

Szenario 5: Wegzug ins Ausland

EU/EFTA-Raum: Wenn du im Zielland für Alter, Invalidität und Tod obligatorisch versichert bist, bleibt der obligatorische Teil in der Schweiz gesperrt. Nur der überobligatorische Teil ist beziehbar.
Nicht-EU/EFTA (USA, UK, andere): Vollständiger Barauszug möglich – frühestens 90 Tage nach Abreise.

Freizügigkeitskonto vs. Freizügigkeitspolice

MerkmalKonto (Bank)Police (Versicherung)
Verzinsungtief, kein Mindestzinsfix garantiert, aber tief
RisikoschutzkeinerTod/Invalidität inkludiert
KostengeringPrämien + Verwaltung
Wertschriftenlösungja, langfristig höhere Renditein der Regel nein

Splitting: Die einmalige Chance beim Austritt

Ein selten genutzter, aber wertvoller Hebel: Beim Austritt aus einer PK kannst du deine Austrittsleistung auf bis zu zwei Freizügigkeitskonten aufteilen. Das ist die einzige Gelegenheit – einmal zusammengelegt, bleibt es auf einem Konto.

Warum das wertvoll ist: Bei späterem Kapitalbezug bezahlst du Kapitalleistungssteuer. Diese ist stark progressiv.

Splitting spart Tausende Steuerfranken
Einmalbezug CHF 500'000 in einem Jahr CHF 41'850 Steuern Gestaffelt (2 Tranchen) 2 × CHF 250'000, in 2 Jahren CHF 33'050 Steuern Ersparnis: CHF 8'800 Differenz

Bei noch grösseren Beträgen wächst der Effekt. Wer CHF 1 Mio. in drei Tranchen bezieht, kann gegenüber einer Einmalauszahlung CHF 20'000 bis 40'000 Steuern sparen.

Vergessene PK-Guthaben: ein Schweizer Milliardenproblem

Pro Jahr suchen Schweizer Erwerbstätige nach vergessenen Pensionskassen-Guthaben – insgesamt befinden sich Milliarden Franken auf Freizügigkeitskonten, deren Inhaber sie vergessen haben. Wer mehrmals den Job gewechselt hat, speziell bei Auslandaufenthalten, kennt das Problem.

Die gute Nachricht: Die Zentralstelle 2. Säule beim Sicherheitsfonds BVG bietet eine kostenlose Suche. Online-Formular auf sfbvg.ch, oder schriftlich an Zentralstelle 2. Säule, Postfach 1023, 3000 Bern 14.

Tipp: Nach jedem Jobwechsel prüfen, ob die Austrittsleistung tatsächlich an die neue PK oder ein Freizügigkeitskonto überwiesen wurde. Eine kurze schriftliche Bestätigung der alten PK ist Gold wert – 20 Jahre später weisst du nicht mehr, wie die Lohnbuchhaltung hiess.

Die häufigsten Fehler

Aus unserer Beratungspraxis:

  1. Kein Splitting gemacht. Alles auf einem Konto zusammengeführt – später nur als Ganzes beziehbar.
  2. Risikoschutz in der Lücke vergessen. Wer zwischen zwei Jobs einen Unfall hat oder stirbt, hinterlässt Angehörige ohne PK-Ansprüche.
  3. Guthaben bei mehreren Wechseln verloren. Bei drei oder mehr Jobwechseln mit Firmen, die fusioniert oder verschwunden sind, ist das Risiko real.
  4. Falsche Wahl Rente vs. Kapital bei späterer Pensionierung, weil die Weichen Jahre früher beim Jobwechsel falsch gestellt wurden.

Deine Checkliste für den Jobwechsel

3 Wochen vor dem letzten Arbeitstag durchgehen

Alte PK: Austrittsleistung schriftlich bestätigen lassen
Neue PK: Einkaufspotenzial berechnen lassen
Risikoschutz in der Lücke prüfen (falls Pause)
Splitting entscheiden (falls Freizügigkeitskonto nötig)
Steueroptimierung mit Einkauf prüfen (ab 3 Jahre vor Pensionierung Vorsicht)
Zentralstelle 2. Säule alle 5–10 Jahre prüfen

Fazit

Ein Jobwechsel ist administrativ belanglos – aber finanziell einer der Momente, in denen Entscheidungen mehrere tausend bis mehrere zehntausend Franken bewegen. Die meisten dieser Entscheidungen sind später nicht mehr rückgängig zu machen: Wer einmal zusammengelegt hat, kann nicht mehr splitten. Wer die Nachdeckung übersehen hat, hat sie versäumt.

Der Aufwand, beim nächsten Wechsel einmal strukturiert durch die Punkte zu gehen, ist klein. Der Nutzen über 20 oder 30 Jahre ist sechsstellig.

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