Honorarberatung Schweiz: Was echte Unabhängigkeit bedeutet
Stand Mai 2026 · Von Lukas Bachmann & Alessandrina Gull, innoVorsorge AG
Honorarberatung bedeutet: Du bezahlst deinen Finanzberater direkt — per Stundensatz oder Fixpreis. Dein Berater erhält keine Provisionen, Retrozessionen oder Vergütungen von Produktanbietern. In der Schweiz gibt es keinen gesetzlich geschützten Titel dafür. Jeder darf sich «unabhängig» nennen — auch wer von Kickbacks lebt. Dieser Beitrag erklärt, wie du echte Unabhängigkeit erkennst und warum sie für dein Vermögen entscheidend ist.
Provisionsberatung vs. Honorarberatung: Zwei Welten
In der Schweiz gibt es grundsätzlich zwei Vergütungsmodelle für Finanzberatung:
Provisionsberatung (Courtage-Modell): Der Berater wird von Produktanbietern bezahlt — Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften. Du zahlst scheinbar nichts für die Beratung. In Wahrheit finanzierst du die Provision über versteckte Kosten im Produkt: Ausgabeaufschläge, Bestandesprovisionen, Retrozessionen.
Honorarberatung (Fee-Only): Du bezahlst den Berater direkt. Kein Geld fliesst von Produktanbietern. Der Berater hat keinen finanziellen Anreiz, dir ein bestimmtes Produkt zu empfehlen. Die Beratung kostet dich transparent CHF 150–400 pro Stunde oder einen Fixpreis pro Thema.
Der entscheidende Unterschied: Bei der Provisionsberatung verdient dein Berater mehr, wenn du teurere Produkte kaufst. Bei der Honorarberatung verdient dein Berater gleich viel — egal welches Produkt du wählst.
CHF 3 Milliarden: Die versteckte Umverteilung
Gemäss Sfama fliessen jährlich rund CHF 3 Milliarden an Vertriebskommissionen im Schweizer Fondsmarkt. Die Beratungsfirma Finalix schätzte das Gesamtvolumen an Retrozessionen auf CHF 4.2 Milliarden — das sind 12.4% der gesamten Wertschöpfung im Bankensektor.
Wie hoch sind diese Kickbacks konkret?
| Produkt | Typische Retrozession |
|---|---|
| Aktiv verwaltete Fonds | Bis 50% der Verwaltungsgebühr |
| Strukturierte Produkte | 0.5–2% des Kaufwerts |
| Hedge Funds / Fund-of-Funds | Höchste Retrozessionen |
| Hypotheken | ~0.1% p.a. oder 0.5% der Summe |
| ETFs | Minimal bis null |
Bei einer klassischen Schweizer Vermögensverwaltung bezahlst du gemäss VZ Vermögenszentrum oft 1.5–3% pro Jahr an Gesamtkosten. Auf CHF 500'000 sind das CHF 7'500 bis CHF 15'000 pro Jahr. Über 10 Jahre: bis zu CHF 150'000.
Was sagt das Gesetz? Das Schweizer Sondermodell
Das 2020 eingeführte Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) regelt die Transparenz in der Finanzberatung. Artikel 26 FIDLEG erlaubt Retrozessionen unter zwei Bedingungen:
- Der Berater informiert dich vorab über Art und Umfang der Vergütung und du verzichtest ausdrücklich auf die Herausgabe, oder
- Der Berater gibt die Retrozessionen vollständig an dich weiter.
Das klingt nach Schutz. In der Praxis bedeutet es: Die meisten Kunden unterschreiben einen standardisierten Verzicht in den AGB — ohne zu verstehen, auf wie viel Geld sie verzichten.
Die europäische MiFID II verbietet Retrozessionen bei unabhängiger Beratung komplett. Grossbritannien und die Niederlande haben Provisionen bereits 2012 bzw. 2013 vollständig verboten. Die Schweiz hat sich bewusst für Transparenz statt Verbot entschieden.
Und: Im Gegensatz zu Deutschland (§34h GewO) gibt es in der Schweiz keinen geschützten Titel für Honorarberater. Jeder darf sich «unabhängig» nennen.
Das Bundesgericht hat klare Grenzen gesetzt
Was viele nicht wissen: Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen eindeutig entschieden:
- BGE 132 III 460 (2006): Retrozessionen gehören dem Kunden. Sie müssen offengelegt und herausgegeben werden.
- BGE 138 III 755 (2012): Alle Arten von Vertriebsvergütungen — Bestandesprovisionen, Vertriebsentschädigungen — fallen unter diese Pflicht.
- BGE 144 IV 294 (2018): Wer Retrozessionen verschweigt, kann sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung strafbar machen (Art. 158 StGB).
Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Trotzdem fordern die wenigsten Kunden ihre Retrozessionen zurück — schlicht weil sie nicht wissen, wie viel Geld ihnen zusteht.
Wer in der Schweiz ist wirklich unabhängig?
Der Begriff «unabhängig» wird grosszügig verwendet. Ein kritischer Blick auf gängige Modelle:
Grosse Beratungshäuser positionieren sich als unabhängig. Kritiker — darunter die Handelszeitung und die Basler Juristin Monika Roth — weisen darauf hin, dass manche dieser Firmen mit eigenen Anlagelösungen verdienen und die kostenlose Vorsorgeberatung als Akquisitionskanal für hauseigene Vermögensverwaltung dient.
Digitale Vermögensverwalter (Robo-Advisors) arbeiten transparent mit tiefen Kosten (0.45–0.72% all-in) und verzichten auf Retrozessionen. Ihr Modell ist nah an der Fee-Only-Idee, bietet aber keine individuelle Beratung zu Vorsorge, Steuern oder Absicherung.
Echte Honorarberater — also Firmen, die ausschliesslich vom Kunden bezahlt werden und keinerlei Vergütung von Produktanbietern erhalten — sind in der Schweiz nach wie vor selten. Es gibt keinen zentralen Verband und kein öffentliches Register.
Woran du echte Unabhängigkeit erkennst
Fünf Fragen, die du jedem Finanzberater stellen solltest:
- «Erhalten Sie Provisionen oder Retrozessionen von Produktanbietern?» — Ein ehrlicher Honorarberater sagt klar Nein.
- «Wie genau verdienen Sie Geld mit meiner Beratung?» — Die Antwort muss ein konkreter Betrag oder Stundensatz sein, nicht «die Beratung ist kostenlos».
- «Verwenden Sie eigene Anlageprodukte oder Fonds?» — Hauseigene Produkte sind ein Interessenkonflikt.
- «Können Sie mir Produkte von jedem Anbieter empfehlen?» — Echte Unabhängigkeit bedeutet: offenes Produktuniversum.
- «Wie sieht Ihre Vergütung aus, wenn ich nichts kaufe?» — Wer nur bei Abschluss verdient, berät nicht unabhängig.
Was Honorarberatung kostet — und was sie spart
Honorarberatung hat einen klaren Preis. Du bezahlst für die Beratung, nicht für ein Produkt. Typische Kosten:
- Einzelthema (z.B. Vorsorge, Budget, Anlegen): CHF 390–690
- Umfassende Finanzplanung: CHF 840–2'000
- Stundenansatz: CHF 150–400/h
Das klingt nach viel — bis du es mit den versteckten Kosten vergleichst: Wer bei einer traditionellen Bank CHF 500'000 anlegt, zahlt bei 2% Gesamtkosten CHF 10'000 pro Jahr. In 10 Jahren: CHF 100'000. Eine einmalige Honorarberatung für CHF 840, die dich in ein kosteneffizientes Portfolio bringt, spart ein Vielfaches davon.
Fazit
In der Schweiz gibt es keinen geschützten Titel für unabhängige Finanzberatung. Das FIDLEG erlaubt Retrozessionen, solange sie transparent sind. Die meisten Kunden unterschreiben den Verzicht. CHF 3 Milliarden fliessen jedes Jahr als Kickbacks — Geld, das dir gehört.
Echte Honorarberatung bedeutet: Dein Berater hat kein anderes Einkommen als dein Honorar. Keine Provisionen. Kein Produktverkauf. Keine Interessenskonflikte. Das ist unbequem für die Branche. Aber genau das macht es wertvoll für dich.
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Häufige Fragen zur Honorarberatung
Was ist Honorarberatung?
Honorarberatung bedeutet, dass du deinen Finanzberater direkt bezahlst — per Stundensatz oder Fixpreis. Der Berater erhält keine Provisionen, Retrozessionen oder sonstige Vergütungen von Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften.
Ist Honorarberatung in der Schweiz gesetzlich geregelt?
Nein. Im Gegensatz zu Deutschland (§34h GewO) gibt es in der Schweiz keinen geschützten Titel für Honorarberater. Das FIDLEG (Art. 26) erlaubt Retrozessionen, wenn sie offengelegt werden und der Kunde auf die Herausgabe verzichtet.
Wie viel kostet Honorarberatung in der Schweiz?
Je nach Anbieter und Umfang zwischen CHF 390 für ein Einzelthema und CHF 2'000 für eine umfassende Finanzplanung. Der übliche Stundensatz liegt bei CHF 150–400.
Was sind Retrozessionen?
Retrozessionen sind Vergütungen, die Produktanbieter (Banken, Fondsgesellschaften) an Berater oder Vermögensverwalter zahlen, wenn diese ihre Produkte verkaufen. Gemäss Bundesgericht (BGE 132 III 460) gehören diese Gelder dem Kunden.
Woran erkenne ich einen echten Honorarberater?
Ein echter Honorarberater erhält keinerlei Vergütung von Produktanbietern, hat kein eigenes Produktangebot und verdient ausschliesslich am direkt vereinbarten Honorar. Frage explizit: «Erhalten Sie Retrozessionen?»
Quellen
- FIDLEG Art. 8 und Art. 26 (fedlex.admin.ch)
- BGE 132 III 460, BGE 138 III 755, BGE 144 IV 294 (bger.ch)
- SRF: Retrozessionen — Ein Kampf um 3 Milliarden Franken
- Handelszeitung: VZ Gruppe — Unabhängig abhängig
- VZ: Anleger bezahlen oft zu viel
- Moneyland: Vermögensverwaltungs-Studie 2025