Säule 3a nachzahlen: So holst du verpasste Jahre nach
Du hast in den letzten Jahren nicht den vollen Betrag in deine Säule 3a einbezahlt? Vielleicht wegen eines Jobwechsels, einer Weiterbildung, Teilzeitarbeit oder weil schlicht anderes Priorität hatte. Bisher war das Geld unwiderruflich verloren — die Säule 3a kannte kein «Nachholen». Das hat sich geändert.
Seit dem 1. Januar 2026 erlaubt der Bund erstmals, Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich zu schliessen. Das ist die grösste Neuerung in der privaten Vorsorge seit Jahren — und betrifft potenziell Hunderttausende Erwerbstätige in der Schweiz.
Was genau ist neu?
Wer in einem Jahr weniger als den Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt hat, kann diese Lücke nachträglich schliessen. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Rückwirkend bis zu 10 Jahre — allerdings nur für Lücken ab dem Beitragsjahr 2025. Ältere Lücken bleiben leider verloren.
- Maximalbetrag 2025/2026: CHF 7'258 (Angestellte mit Pensionskasse) bzw. CHF 36'288 (Selbständige ohne PK).
- Nachzahlungen sind steuerlich abzugsfähig — genau wie reguläre 3a-Beiträge.
Konkretes Beispiel: Du hast 2025 nur CHF 5'000 statt der maximalen CHF 7'258 einbezahlt. Ab 2026 kannst du die Differenz von CHF 2'258 zusätzlich nachzahlen — und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Je nach Kanton und Einkommen spart dir das mehrere Hundert Franken Steuern.
Welche Bedingungen gelten?
Die Nachzahlung ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Alle müssen gleichzeitig erfüllt sein:
- Erwerbseinkommen im Lückenjahr: Du musst im Jahr der Lücke ein AHV-pflichtiges Einkommen gehabt haben. Jahre ganz ohne Erwerbstätigkeit können nicht nachgeholt werden.
- Erwerbseinkommen im Nachzahlungsjahr: Auch im Jahr, in dem du nachzahlst, musst du erwerbstätig sein.
- Laufendes Jahr zuerst: Der Maximalbetrag des aktuellen Jahres muss vollständig einbezahlt sein, bevor Nachzahlungen möglich sind.
- Kein altersbedingter Kapitalbezug: Wer bereits ab Alter 59 (Frauen) bzw. 60 (Männer) Kapital aus einem 3a-Konto bezogen hat, verliert das Recht auf Nachzahlungen.
- Eine Lücke = eine Zahlung: Jede Lücke muss mit einer einzigen Einzahlung geschlossen werden — ein Aufteilen über mehrere Jahre ist nicht möglich.
Wie viel darf ich nachzahlen?
Hier gilt eine wichtige Einschränkung: Die Nachzahlung ist auf den kleinen Maximalbetrag begrenzt — also CHF 7'258 pro Jahr (Stand 2026). Das gilt auch für Selbständige; der grosse Maximalbetrag kommt hier nicht zur Anwendung.
| Einzahlung | Betrag (CHF) |
|---|---|
| Regulärer Maximalbetrag | 7'258 |
| + Nachzahlung (max.) | 7'258 |
| Total maximal pro Jahr | 14'516 |
In einem einzigen Jahr kannst du zwar Lücken aus mehreren Vorjahren schliessen, aber die Summe aller Nachzahlungen ist auf CHF 7'258 gedeckelt.
Wie wirkt sich die Nachzahlung steuerlich aus?
Der Steuerabzug gilt im Jahr der Einzahlung — nicht rückwirkend für das Lückenjahr. Wenn du also 2026 eine Lücke aus 2025 schliesst, reduziert die Nachzahlung dein steuerbares Einkommen in der Steuererklärung 2026. Nicht jene von 2025.
Das ist kein Nachteil — im Gegenteil: Du kannst gezielt steuern, in welchem Jahr du die Nachzahlung machst. Hast du ein besonders hohes Einkommen? Dann lohnt sich die Nachzahlung in genau diesem Jahr am meisten, weil du dich in eine tiefere Progressionsstufe «heruntersparen» kannst.
Wer profitiert am meisten?
Teilzeitarbeitende
In manchen Jahren nicht den vollen Betrag einzahlen können
Eltern nach Babypause
Lücken aus Jahren mit reduzierter Erwerbstätigkeit
Berufsumsteiger
Übergangsphasen mit weniger Einkommen
Junge Erwerbstätige
Vorsorge anfangs nicht priorisiert
Wie gehst du konkret vor?
Was du noch wissen solltest
Die 10-Jahres-Regel baut sich erst über die Zeit auf. Da nur Lücken ab 2025 zählen, kannst du 2026 maximal ein Jahr nachholen. 2027 dann zwei Jahre, und so weiter. Die volle Wirkung entfaltet sich erst ab 2035.
Steuertipp: Nutze diese Möglichkeit strategisch. In Jahren mit besonders hohem Einkommen bringt die zusätzliche Nachzahlung die grösste Steuerersparnis — weil du dich in eine tiefere Progressionsstufe «heruntersparen» kannst.
Fazit
Die neue Nachzahlungsmöglichkeit macht die Säule 3a deutlich flexibler. Wer in den letzten Jahren nicht alles ausgeschöpft hat, bekommt eine zweite Chance. Aber: Die Regeln sind präzise, und je nach Situation lohnt sich eine individuelle Berechnung.
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Quellen
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) — Die dritte Säule
- Zurich — Nachträgliche Einzahlungen Säule 3a ab 2026
- BLKB — Nachzahlungen in die Säule 3a: Was ändert sich ab 2026?
- Raiffeisen — Nachzahlung in die Säule 3a
- finpension — Säule 3a nachzahlen: Ab 2026 eingeschränkt möglich
- AXA — Einkauf in die Säule 3a
- VZ Vermögenszentrum — Säule 3a Maximalbetrag 2026
- ZKB — Beitragslücken in der Säule 3a schliessen