, verfasst von Lukas Bachmann
Vorsorge als Selbstständige: AHV, Pensionskasse, Säule 3a und Risikoschutz
Wer angestellt ist, merkt von der eigenen Vorsorge im Alltag wenig. Der Arbeitgeber zieht die AHV-Beiträge vom Lohn ab, meldet dich bei der Pensionskasse an, versichert dich gegen Unfall und zahlt den Lohn weiter, wenn du krank bist. Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit fällt all das weg. Nichts davon passiert automatisch, und einiges davon merkt man erst, wenn es fehlt.
Dieser Beitrag richtet sich an Selbstständige mit einer Einzelfirma. Wer eine GmbH oder AG gründet und sich selbst einen Lohn auszahlt, ist bei den Sozialversicherungen angestellt; die Unterschiede beschreibt der Beitrag Rechtsform wählen. Die Zahlen beziehen sich auf 2026.

AHV: Beiträge allein tragen
Als Selbstständige zahlst du die Beiträge an AHV, IV und EO vollständig selbst. 2026 sind es höchstens 10 Prozent deines Erwerbseinkommens (AHV 8.1, IV 1.4, EO 0.5 Prozent). Bei Einkommen zwischen CHF 10'100 und CHF 60'500 gilt eine sinkende Beitragsskala mit tieferen Sätzen, und der Mindestbeitrag liegt bei CHF 530 im Jahr. Dazu kommen die Verwaltungskosten deiner Ausgleichskasse. Ab 2027 werden die Grenzen leicht angehoben, der Mindestbeitrag steigt auf CHF 541.
Massgebend ist das Einkommen aus der Steuerveranlagung. Weil diese oft erst ein bis zwei Jahre später vorliegt, erhebt die Ausgleichskasse zuerst provisorische Akontobeiträge auf Basis deiner eigenen Schätzung. Ist die Veranlagung da, wird abgerechnet. Hier lauert eine Falle: Liegt das tatsächliche Einkommen mehr als 25 Prozent über der Schätzung, verlangt die Ausgleichskasse auf der Nachzahlung 5 Prozent Verzugszins. Wenn dein Geschäft besser läuft als erwartet, meldest du das besser früh und passt die Akontobeiträge an.
Eine Arbeitslosenversicherung gibt es für Selbstständige nicht. Wer das Geschäft aufgibt, hat keinen Anspruch auf Taggelder aus der selbstständigen Tätigkeit. Umso wichtiger ist die Reserve, auf die wir weiter unten eingehen.
Pensionskasse: freiwillig, aber möglich
Die berufliche Vorsorge ist für Selbstständige nicht obligatorisch. Ohne Pensionskasse besteht deine Vorsorge aus der AHV und dem, was du privat aufbaust. Im Alter reicht das bei vielen nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, und bei Invalidität oder im Todesfall ist die Lücke oft noch grösser.
Du kannst dich freiwillig versichern, und es gibt drei übliche Wege:
- Verbandslösung: Viele Berufs- und Branchenverbände führen eine eigene Vorsorgeeinrichtung, der sich Mitglieder anschliessen können. Die Bedingungen sind oft auf die Branche zugeschnitten.
- Pensionskasse des eigenen Personals: Hast du Angestellte, kannst du dich in der Vorsorgeeinrichtung versichern, bei der deine Mitarbeitenden versichert sind.
- Stiftung Auffangeinrichtung BVG: Sie nimmt Selbstständige auf, die keine andere Lösung haben. Der Plan ist einfach und entspricht im Wesentlichen dem gesetzlichen Minimum.
Eine Pensionskasse ist mehr als ein Sparkonto. Beiträge und spätere Einkäufe kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen, und du bist gegen Invalidität und Tod nach festen Regeln versichert. Der Nachteil: Du bindest Geld, das im Geschäft fehlen kann, und die Beiträge sind regelmässig fällig, auch in einem schwachen Jahr.
Wenn du eine GmbH oder AG führst und dir einen Lohn über CHF 22'680 (Stand 2026) auszahlst, stellt sich die Frage nicht: Dann bist du obligatorisch versichert. Wie man in diesem Fall eine passende Lösung findet, beschreibt der Beitrag BVG-Lösung wählen ohne Provisionen.
Grosse Säule 3a
Ohne Pensionskasse darfst du deutlich mehr in die Säule 3a einzahlen als Angestellte. Die Grenze liegt bei 20 Prozent deines Nettoerwerbseinkommens, höchstens bei CHF 36'288 im Jahr. Dieser Betrag gilt 2025 und 2026 unverändert. Zum Vergleich: Mit Pensionskasse sind es CHF 7'258.
Nettoerwerbseinkommen heisst bei Selbstständigen der Gewinn aus der Erfolgsrechnung nach Abzug der AHV-Beiträge und nach steuerlichen Korrekturen. Bei einem Gewinn von CHF 90'000 liegt die Grenze also bei etwas weniger als CHF 18'000, nicht beim Maximum. Die Einzahlung ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar, was bei mittleren und höheren Einkommen schnell einige tausend Franken Steuern pro Jahr ausmacht.
Bist du freiwillig in einer Pensionskasse versichert, gilt für dich die kleine Säule 3a mit CHF 7'258. Beides gleichzeitig geht nicht. Seit 2026 kannst du zudem Lücken aus früheren Jahren nachzahlen, frühestens für Beitragsjahre ab 2025; die Bedingungen stehen im Beitrag zum Nachzahlen in die Säule 3a.
Zwei praktische Hinweise: Verteile das Guthaben auf mehrere 3a-Konten oder 3a-Depots, damit du sie später gestaffelt beziehen und die Auszahlungssteuer brechen kannst. Und lege den Betrag so fest, dass er auch in einem schwächeren Jahr nicht die Liquidität des Geschäfts gefährdet. Die Säule 3a lässt sich jedes Jahr neu festlegen; es gibt keine Pflicht, jedes Jahr gleich viel einzuzahlen.
Risikoschutz: Krankheit, Unfall, Invalidität
Das Alter ist planbar. Ein längerer Ausfall wegen Krankheit oder Unfall ist es nicht, und für Selbstständige ist er meist das grössere Risiko.
Krankentaggeld: Als Angestellte erhältst du bei Krankheit für eine gewisse Zeit weiter Lohn. Als Selbstständige hast du ab dem ersten Tag kein Einkommen mehr, die Fixkosten laufen aber weiter. Eine Krankentaggeldversicherung zahlt nach einer Wartefrist ein vereinbartes Taggeld. Je länger die Wartefrist, desto günstiger die Prämie; mit einer guten Reserve kannst du eine Wartefrist von 30, 60 oder 90 Tagen wählen. Wichtig ist, die Versicherung abzuschliessen, solange du gesund bist, denn Vorerkrankungen können ausgeschlossen werden.
Unfall: Selbstständige sind nicht automatisch nach UVG versichert. Bei einem Unfall zahlt die Krankenkasse die Heilungskosten, aber kein Taggeld und keine Invalidenrente aus der Unfallversicherung. Du kannst dich freiwillig nach UVG versichern, je nach Branche bei der Suva oder einem privaten Versicherer. Damit erhältst du im Grundsatz denselben Schutz wie Angestellte, inklusive Taggeld und Rente.
Invalidität und Tod: Ohne Pensionskasse bleibt bei Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit nur die IV-Rente. Die maximale volle IV-Rente liegt bei CHF 2'520 im Monat (Stand 2026), und das nur bei vollständiger Beitragsdauer und entsprechendem Einkommen. Wer eine Familie oder Verpflichtungen wie eine Hypothek hat, sollte diese Lücke mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente und gegebenenfalls einem Todesfallkapital schliessen. Das geht über eine Pensionskasse oder über eine separate Risikoversicherung. Reine Risikoversicherungen sind meist deutlich günstiger als Produkte, die Sparen und Versichern verbinden, und sie lassen sich bei veränderter Situation einfacher anpassen.
Liquiditätsreserve
Die Reserve ist der unspektakulärste Teil der Vorsorge und in den ersten Jahren oft der wichtigste. Sie überbrückt die Wartefrist der Taggeldversicherung, ein schwaches Quartal oder eine Nachforderung der Ausgleichskasse, ohne dass du dein 3a-Guthaben oder deine Altersvorsorge antasten musst.
Als Richtwert halten wir drei bis sechs Monate der privaten und geschäftlichen Fixkosten für sinnvoll, getrennt von den Rückstellungen für Steuern und AHV. Wer stark schwankende Einnahmen hat oder auf wenige grosse Kunden angewiesen ist, eher mehr. Die Reserve gehört auf ein separates Konto, auf das du im Alltag nicht zugreifst.
Beim Start: Pensionskassengeld beziehen oder nicht
Wer sich selbstständig macht und nicht mehr obligatorisch versichert ist, kann sich das Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse bar auszahlen lassen; bist du verheiratet, braucht es die schriftliche Zustimmung deines Ehepartners oder deiner Ehepartnerin. Für Guthaben in der Säule 3a gilt dasselbe, sofern der Bezug innert eines Jahres nach Aufnahme der Selbstständigkeit erfolgt.
Das kann ein Startkapital ermöglichen, ohne Kredit. Es ist aber auch die Altersvorsorge, die du damit ins Risiko des eigenen Geschäfts legst, und bei einer Invalidität fehlt sie dann. Der Bezug wird zudem separat besteuert. Wir raten dazu, diese Entscheidung erst zu treffen, wenn der Businessplan steht und klar ist, ob das Geld wirklich gebraucht wird. Ist es einmal bezogen, lässt es sich nicht mehr steuerfrei zurückführen.
Wie wir dabei helfen
Welche dieser Bausteine in deiner Situation sinnvoll sind und welche nicht, hängt von Einkommen, Familie, Branche und deinen Plänen ab. Im Advanced-Paket nehmen wir deine Ausgangslage auf, prüfen Liquidität, Vorsorge-Setup, Säule 3a und Versicherungen und fassen das Ergebnis in einem Bericht zusammen. Bei Bedarf gehen wir ihn in einem Schlussgespräch mit dir durch.