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, verfasst von Lukas Bachmann

BVG-Lösung wählen: worauf es ankommt und warum Provisionen die Auswahl verzerren

Die Pensionskasse ist für viele Mitarbeitende der grösste Vermögenswert, den sie besitzen, oft grösser als das, was auf dem Sparkonto oder in der Säule 3a liegt. Gewählt wird sie aber vom Arbeitgeber, und in kleinen Firmen häufig nebenbei: Der Treuhänder empfiehlt eine Lösung, ein Broker bringt zwei Offerten, und unterschrieben wird, was am wenigsten Arbeit macht. Diese Entscheidung wirkt über Jahre auf die Altersguthaben aller Angestellten, inklusive deines eigenen, wenn du deine Firma als GmbH oder AG führst.

Dieser Beitrag erklärt, welche Pflichten du als Arbeitgeber hast, wie sich die Lösungen am Markt unterscheiden, welche Kriterien beim Vergleich zählen und wie eine Ausschreibung abläuft. Die Zahlen beziehen sich auf 2026.

Zwei Männer in einer Werkstatt füllen gemeinsam ein Formular auf einem Klemmbrett aus

Deine Pflichten als Arbeitgeber

Beschäftigst du Personen, deren Jahreslohn bei dir über CHF 22'680 liegt (Eintrittsschwelle, Stand 2026), musst du dich einer registrierten Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Das gilt auch für dich selbst, wenn du Gesellschafter-Geschäftsführerin oder -Geschäftsführer deiner GmbH oder AG bist und dir einen entsprechenden Lohn auszahlst. Versichert ist ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag gegen Tod und Invalidität, ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag auch für das Alter.

Die Beiträge trägst du mindestens zur Hälfte. Mehr ist erlaubt und bei vielen Firmen üblich, weniger nicht. Der versicherte Lohn ergibt sich im Obligatorium aus dem AHV-Lohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 26'460 (Stand 2026). Viele Vorsorgepläne weichen davon ab, etwa mit einem tieferen oder an den Beschäftigungsgrad angepassten Koordinationsabzug, was vor allem Teilzeitangestellten zugutekommt.

Zwei Pflichten werden oft übersehen. Erstens musst du die Vorsorgeeinrichtung im Einverständnis mit deinem Personal wählen; dasselbe gilt, wenn du den Anschlussvertrag später kündigst und wechselst. Zweitens prüft die AHV-Ausgleichskasse, ob du angeschlossen bist. Bist du es nicht, wirst du der Stiftung Auffangeinrichtung BVG zugewiesen, rückwirkend und mit den Kosten, die dabei anfallen.

Sammelstiftung, Gemeinschaftsstiftung, Verbandslösung

Kleine und mittlere Firmen haben selten eine eigene Pensionskasse. Sie schliessen sich einer Einrichtung an, die viele Arbeitgeber versichert. Dabei gibt es zwei Grundformen.

In einer Sammelstiftung hat jeder angeschlossene Arbeitgeber ein eigenes Vorsorgewerk mit eigener Rechnung. Je nach Stiftung trägt dein Vorsorgewerk seine eigene Verzinsung und sogar einen eigenen Deckungsgrad. Das erlaubt einen Plan, der auf deine Firma passt; es heisst aber auch, dass ein schlechter Schadenverlauf, etwa mehrere Invaliditätsfälle, direkt auf deine Prämien durchschlägt.

In einer Gemeinschaftsstiftung sind alle Arbeitgeber in einem gemeinsamen Topf. Es gibt einen Deckungsgrad, eine Verzinsung und meist eine Auswahl an Standardplänen. Risiken werden über alle Firmen verteilt, was für kleine Firmen mit wenigen Versicherten oft stabiler ist.

Daneben gibt es Verbandslösungen für einzelne Branchen. Sie sind teilweise günstig und gut auf die Branche abgestimmt, gelegentlich aber auch die Lösung, die man aus Gewohnheit nimmt, ohne sie je verglichen zu haben.

Vollversicherung oder teilautonom

Die zweite grosse Unterscheidung betrifft, wer welches Risiko trägt.

Bei einer Vollversicherung übernimmt eine Lebensversicherungsgesellschaft alle Risiken, auch das Anlagerisiko. Eine Unterdeckung gibt es nicht, Sanierungsmassnahmen fallen nie an, und die Guthaben sind jederzeit vollständig gedeckt. Der Preis dafür: Der Versicherer muss sehr vorsichtig anlegen und hohes Eigenkapital halten. Die Verzinsung der Altersguthaben liegt deshalb in der Regel nahe am gesetzlichen Mindestzins, der 2026 bei 1.25 Prozent liegt. Nur noch wenige Versicherer bieten Vollversicherungen an.

Bei einer teilautonomen Lösung trägt die Stiftung das Anlagerisiko selbst und versichert nur die Risiken Tod und Invalidität bei einem Versicherer. Sie kann mehr in Aktien und Immobilien investieren und verzinst die Altersguthaben in guten Anlagejahren oft deutlich höher als eine Vollversicherung. Dafür kann es in schlechten Börsenjahren zu einer Unterdeckung kommen, im Extremfall mit Sanierungsbeiträgen von Arbeitgeber und Mitarbeitenden.

Für die meisten kleinen Firmen ist heute eine teilautonome Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung der Standard. Eine Vollversicherung kann sinnvoll sein, wenn du jede Möglichkeit einer Sanierung ausschliessen willst und bereit bist, dafür auf Verzinsung zu verzichten. Diese Abwägung solltest du bewusst treffen, nicht weil sie im ersten Angebot so stand.

Die Kriterien beim Vergleich

Offerten sehen auf den ersten Blick ähnlich aus und unterscheiden sich im Detail stark. Diese Punkte lohnen einen genauen Blick:

  • Kosten: Verwaltungskosten pro versicherte Person und Jahr, dazu die Vermögensverwaltungskosten, die im Geschäftsbericht ausgewiesen werden. Sie werden nicht in jeder Offerte gleich dargestellt; vergleichbar werden sie erst, wenn man sie auf dieselbe Basis rechnet.
  • Risikoprämien: Was kostet die Versicherung von Tod und Invalidität für deinen Personalbestand? Hier gibt es bei gleicher Leistung erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern.
  • Verzinsung: Wie hoch wurden die Altersguthaben in den letzten fünf bis zehn Jahren verzinst, im Obligatorium und im Überobligatorium? Eine einzelne gute Jahreszahl sagt wenig.
  • Umwandlungssatz: Im Obligatorium gilt gesetzlich 6.8 Prozent. Auf dem überobligatorischen Teil sind die Sätze frei, und viele Stiftungen wenden einen tieferen, umhüllenden Satz auf das ganze Guthaben an. Für Mitarbeitende, die eine Rente beziehen wollen, ist das ein zentraler Punkt.
  • Deckungsgrad und Reserven: Ein Deckungsgrad über 100 Prozent sagt allein wenig. Wichtig ist, ob die Wertschwankungsreserve gefüllt ist, mit welchem technischen Zinssatz gerechnet wird und wie hoch der Anteil der Rentnerinnen und Rentner ist. Eine Stiftung mit vielen Rentnern muss einen Teil der Erträge für deren Renten verwenden.
  • Plangestaltung: Lassen sich Koordinationsabzug, Sparbeiträge und Wahlpläne so einstellen, wie es zu deinem Personal passt?
  • Vertrag: Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit und was beim Austritt mit den Rentnerinnen und Rentnern geschieht. Diese Punkte lesen viele erst, wenn sie wechseln wollen.

Warum Provisionen die Auswahl verzerren können

Die meisten KMU kommen über einen Broker oder Versicherungsvermittler zu ihrer Pensionskasse. Für den Arbeitgeber wirkt das kostenlos. Bezahlt wird der Broker aber von der Vorsorgeeinrichtung, mit einer Courtage, die häufig als Prozentsatz der Beiträge oder als Betrag pro versicherte Person berechnet wird, und zwar jedes Jahr, solange der Vertrag läuft. Diese Kosten fliessen in die Verwaltungskosten der Stiftung ein und werden damit am Ende von den Versicherten mitgetragen.

Das muss nicht zu einer schlechten Lösung führen. Es setzt aber einen Anreiz, der nicht deckungsgleich mit deinem Interesse ist: Anbieter, die keine oder tiefere Courtagen zahlen, erscheinen seltener in der Auswahl, und ein Wechsel, der dem Broker die laufende Entschädigung nähme, wird ungern empfohlen. Das Gesetz verlangt in Art. 48k BVV 2, dass Vermittler Art und Herkunft ihrer Entschädigungen offenlegen. In der Praxis lohnt es sich, aktiv danach zu fragen und die Antwort schriftlich zu verlangen: Wie hoch ist die Courtage, wie wird sie berechnet, und welche Anbieter wurden angefragt?

Ablauf einer Ausschreibung

Eine saubere Ausschreibung folgt in der Regel diesen Schritten:

  1. Ausgangslage aufnehmen: Personalbestand mit Alter, Löhnen und Beschäftigungsgrad, bestehender Vorsorgeplan, laufende Invaliditätsfälle und Rentner.
  2. Anforderungen festlegen: Welche Leistungen sollen versichert sein, wie hoch sollen Spar- und Risikobeiträge sein, welche Risikotoleranz hast du bei der Anlage?
  3. Anbieter anfragen: Mehrere Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen mit identischen Unterlagen, damit die Offerten vergleichbar sind.
  4. Offerten auswerten: Kosten, Prämien, Verzinsung und Vertragsbedingungen auf dieselbe Basis bringen und gewichten.
  5. Entscheid mit dem Personal: Die Mitarbeitenden oder ihre Vertretung müssen dem Anschluss zustimmen. Eine kurze Information mit den wichtigsten Unterschieden schafft hier Vertrauen.
  6. Umsetzung: Anschlussvertrag abschliessen, bestehenden Vertrag fristgerecht kündigen, meist per Ende Jahr mit einer Frist von sechs Monaten, und den Übertritt der Guthaben begleiten.

Für eine Neugründung entfallen einige dieser Schritte, die Logik bleibt dieselbe. Wer erst nach der Gründung merkt, dass er eine Pensionskasse braucht, hat oft wenig Zeit; eine Ausschreibung braucht erfahrungsgemäss einige Wochen.

Wie wir dabei helfen

In der BVG-Analyse übernehmen wir die Ausschreibung für dich: Wir nehmen deine Ausgangslage auf, holen die Offerten ein, machen sie vergleichbar und besprechen mit dir die Auswahl. Wir arbeiten dabei ausschliesslich gegen Honorar und nehmen von keiner Vorsorgeeinrichtung eine Courtage an.