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, verfasst von Lukas Bachmann

Rechtsform wählen: Einzelfirma, GmbH oder AG

Rund 50'000 Firmen werden in der Schweiz jedes Jahr neu im Handelsregister eingetragen, ein grosser Teil davon als GmbH. Die Einzelfirma taucht in dieser Zahl nur teilweise auf, weil sie sich erst ab einem Umsatz von CHF 100'000 eintragen muss. Für die Wahl der Rechtsform gibt es keine Formel, die für alle stimmt. Es gibt aber eine Handvoll Fragen, die fast immer den Ausschlag geben: Wie viel Risiko trägst du persönlich, wie viel Gewinn erwartest du, und wie stark soll die Firma von dir als Person getrennt sein?

Dieser Beitrag geht die drei häufigsten Formen für Gründerinnen und Gründer durch: Einzelfirma, GmbH und Aktiengesellschaft. Die Zahlen beziehen sich auf den Stand 2026.

Person unterschreibt Unterlagen an einem Holztisch

Haftung: wer bezahlt, wenn es schiefgeht

Bei der Einzelfirma gibt es keine Trennung zwischen dir und dem Geschäft. Für Schulden der Firma haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen, also auch mit dem Ersparten oder deinem Anteil an einer Liegenschaft. Bist du verheiratet, ist das Vermögen deiner Partnerin oder deines Partners grundsätzlich nicht betroffen, das Familienbudget aber sehr wohl.

GmbH und AG sind juristische Personen. Gläubiger können nur auf das Vermögen der Gesellschaft greifen. Diese Trennung hat Grenzen: Wer für einen Geschäftskredit privat bürgt, haftet für diesen Kredit trotzdem persönlich. Und wer die Gesellschaft führt, kann bei Pflichtverletzungen persönlich verantwortlich werden, etwa wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht abgerechnet werden (Art. 52 AHVG). Gerade dieser Punkt wird bei der Gründung oft unterschätzt.

Kapital und Gründungsaufwand

Eine Einzelfirma braucht kein Mindestkapital. Du meldest dich bei der Ausgleichskasse als selbstständigerwerbend an, und sobald der Umsatz CHF 100'000 im Jahr erreicht, folgt der Eintrag ins Handelsregister. Die Kosten dafür liegen im tiefen dreistelligen Bereich.

Die GmbH verlangt ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000, das bei der Gründung vollständig einbezahlt (liberiert) sein muss. Das Geld liegt danach nicht still: Du darfst es für den Geschäftsbetrieb einsetzen, es gehört aber der Gesellschaft. Gegründet wird mit öffentlicher Urkunde beim Notariat und mit dem Eintrag ins Handelsregister. Notariat, Handelsregister und Bank kosten zusammen je nach Kanton und Aufwand meist einen tiefen vierstelligen Betrag; Online-Gründungsdienste liegen am unteren Ende, eine individuell beratene Gründung mit Spezialstatuten am oberen.

Die AG braucht ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000. Davon müssen bei der Gründung 20 Prozent, mindestens aber CHF 50'000, einbezahlt sein. Ablauf und Kosten sind mit der GmbH vergleichbar, die Kapitalbindung ist zweieinhalb- bis fünfmal so hoch.

Ein Unterschied, der im Alltag zählt: Bei der GmbH stehen die Gesellschafterinnen und Gesellschafter mit Namen im öffentlichen Handelsregister. Bei der AG ist das nicht der Fall; die Aktionäre stehen nur im internen Aktienbuch. Wer Wert auf Diskretion legt oder später Anteile an Mitarbeitende oder Investoren abgeben will, ist mit der AG meist einfacher unterwegs.

Sowohl GmbH als auch AG brauchen grundsätzlich eine Revisionsstelle. Mit weniger als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt und dem Einverständnis aller Gesellschafter oder Aktionäre kannst du darauf verzichten (Opting-out). Das spart jedes Jahr mehrere tausend Franken und wird bei kleinen Firmen häufig genutzt.

Steuern: Einkommen oder Gewinn

Hier liegt der grösste Unterschied, und er hängt stark davon ab, wie viel die Firma verdient.

Bei der Einzelfirma wird der Gewinn zusammen mit deinem übrigen Einkommen als Einkommen besteuert. Es gibt eine Steuererklärung, keine separate Firmenbuchhaltung für die Steuerbehörde, und Verluste kannst du mit anderem Einkommen verrechnen, zum Beispiel mit dem Lohn aus einer Teilzeitanstellung. Bei tiefen bis mittleren Gewinnen ist das oft die günstigste Lösung. Mit steigendem Gewinn rutschst du aber in die Progression: Jeder zusätzliche Franken wird mit deinem Grenzsteuersatz belastet, der je nach Wohnort und Einkommen deutlich über 30 Prozent liegen kann.

GmbH und AG zahlen auf ihren Gewinn eine Gewinnsteuer und auf ihr Eigenkapital eine Kapitalsteuer. Die Gewinnsteuer liegt je nach Kanton und Gemeinde effektiv zwischen rund 12 und 21 Prozent (Bund, Kanton und Gemeinde zusammen, Stand 2025). Was du der Gesellschaft entnimmst, wird bei dir privat nochmals besteuert. Dafür gibt es zwei Wege:

  • Lohn: Für die Gesellschaft ist er ein Aufwand und senkt den Gewinn. Bei dir ist er Einkommen, und es fallen Sozialversicherungsbeiträge an.
  • Dividende: Sie wird aus dem bereits versteuerten Gewinn bezahlt. Hältst du mindestens 10 Prozent am Kapital, wird sie beim Bund zu 70 Prozent und in den Kantonen zu mindestens 50 Prozent besteuert (Teilbesteuerung). AHV-Beiträge fallen auf Dividenden keine an.

Die Kombination aus Lohn und Dividende lässt Spielraum, aber keinen beliebigen. Die Ausgleichskassen prüfen, ob dein Lohn für die geleistete Arbeit angemessen ist. Ist er auffällig tief und die Dividende hoch, kann ein Teil der Dividende nachträglich als Lohn eingestuft werden, mit Beiträgen und Verzugszinsen. Umgekehrt achten die Steuerbehörden darauf, dass der Lohn nicht übersetzt ist.

Als grobe Orientierung: Solange der Gewinn im Bereich eines normalen Lohns liegt, bringt eine Kapitalgesellschaft steuerlich wenig, und die laufenden Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und zwei Steuererklärungen fressen den Vorteil oft auf. Interessant wird die GmbH oder AG, wenn regelmässig Gewinn in der Firma bleiben soll, etwa für Investitionen, oder wenn die Haftung ein echtes Thema ist.

Sozialversicherungen und Vorsorge

Mit der Rechtsform entscheidest du auch über deinen Status bei den Sozialversicherungen.

Als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma bist du selbstständigerwerbend. Du zahlst AHV/IV/EO allein, 2026 höchstens 10 Prozent des Erwerbseinkommens; bei Einkommen unter CHF 60'500 gilt ein reduzierter Satz. Eine Arbeitslosenversicherung gibt es für dich nicht, und die Pensionskasse ist freiwillig. Gegen Unfall bist du nicht automatisch nach UVG versichert. Was das für deine Vorsorge bedeutet, beschreibt der Beitrag Vorsorge als Selbstständige.

In der GmbH oder AG bist du Angestellte oder Angestellter deiner eigenen Firma. Auf deinen Lohn fallen die üblichen Beiträge an, je zur Hälfte zulasten der Firma und von dir. Liegt der Jahreslohn über CHF 22'680 (Stand 2026), bist du obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert, und die Firma muss sich einer Pensionskasse anschliessen. Damit bist du gegen Invalidität und Tod meist deutlich besser abgesichert als in der Einzelfirma, und Einkäufe in die Pensionskasse sind möglich. Die Unfallversicherung nach UVG ist für Angestellte Pflicht.

Ein Punkt, den viele erst bei Bedarf entdecken: Wer in seiner eigenen GmbH oder AG eine arbeitgeberähnliche Stellung hat, zahlt zwar Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, erhält aber in der Regel keine Arbeitslosenentschädigung, solange er diese Stellung nicht endgültig aufgegeben hat. Auf diese Leistung solltest du in der Planung also nicht zählen.

Mehrwertsteuer: unabhängig von der Rechtsform

Die Mehrwertsteuerpflicht hängt nicht an der Rechtsform, sondern am Umsatz. Ab einem weltweiten Umsatz von CHF 100'000 im Jahr aus steuerbaren Leistungen musst du dich anmelden, egal ob als Einzelfirma oder als GmbH. Darunter kannst du dich freiwillig unterstellen, was sich lohnt, wenn du hohe Investitionen tätigst und die Vorsteuer zurückholen willst.

Später wechseln: Umwandlung

Die Rechtsform ist keine Entscheidung für immer. Viele beginnen mit einer Einzelfirma, testen das Geschäftsmodell und wechseln, sobald der Gewinn oder das Risiko steigt.

Das Fusionsgesetz sieht dafür geordnete Wege vor. Eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma kann ihr Geschäft mit Aktiven und Passiven auf eine neue GmbH oder AG übertragen (Vermögensübertragung). Eine GmbH lässt sich später direkt in eine AG umwandeln, ohne dass die Gesellschaft aufgelöst wird.

Steuerlich ist der Wechsel von der Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft neutral möglich, wenn der Betrieb weitergeführt wird und die Werte übernommen werden. Die Bedingung dafür: Du darfst die Anteile in den fünf Jahren nach der Umstrukturierung nicht verkaufen. Tust du es trotzdem, werden die stillen Reserven nachträglich besteuert. Wer also schon weiss, dass er die Firma in drei Jahren verkaufen will, sollte das bei der Wahl des Zeitpunkts einbeziehen.

Der umgekehrte Weg, von der GmbH zurück zur Einzelfirma, ist aufwendiger: Die Gesellschaft wird liquidiert, und die Reserven, die du dabei beziehst, werden als Einkommen besteuert.

Welche Form zu wem passt

Aus der Praxis ergeben sich ein paar Muster, die als Ausgangspunkt taugen:

  • Du startest nebenberuflich oder mit wenig Kapital, das Haftungsrisiko ist überschaubar, und der Gewinn wird in den ersten Jahren eher bescheiden sein: Die Einzelfirma ist meist die einfachste und günstigste Lösung.
  • Du arbeitest mit Kundenverträgen, aus denen hohe Forderungen entstehen können, du stellst Personal ein, oder der Gewinn liegt deutlich über deinem Lebensbedarf: Die GmbH ist für die meisten kleinen Firmen der passende Rahmen.
  • Du planst, Investoren aufzunehmen, Mitarbeitende zu beteiligen, oder dir ist die Anonymität der Eigentümer wichtig: Dann lohnt sich der Blick auf die AG, trotz des höheren Kapitals.

Diese Muster ersetzen keine Rechnung mit deinen eigenen Zahlen. Zwei Fragen solltest du dir zusätzlich stellen: Wie willst du dich gegen Invalidität und im Alter absichern? Und wie viel Geld brauchst du privat jeden Monat aus der Firma? Die Antworten verschieben die Rechnung oft stärker als die Steuersätze.

Wie wir dabei helfen

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