<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>innoVorsorge AG – Blog für Firmenkunden</title><description>Beiträge zu Rechtsform, Vorsorge und BVG für Gründerinnen, Gründer und Selbstständige in der Schweiz.</description><link>https://www.innovorsorge.ch</link><language>de-ch</language><atom:link href="https://www.innovorsorge.ch/firmen/blog/rss.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>Rechtsform wählen: Einzelfirma, GmbH oder AG</title><link>https://www.innovorsorge.ch/firmen/blog/rechtsform-waehlen-einzelfirma-gmbh-ag</link><guid isPermaLink="true">https://www.innovorsorge.ch/firmen/blog/rechtsform-waehlen-einzelfirma-gmbh-ag</guid><description>Haftung, Kapital, Steuern und Sozialversicherungen: worin sich Einzelfirma, GmbH und AG unterscheiden und wann sich ein späterer Wechsel lohnt.</description><pubDate>Sat, 10 Oct 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded><![CDATA[<p>Rund 50'000 Firmen werden in der Schweiz jedes Jahr neu im Handelsregister eingetragen, ein grosser Teil davon als GmbH. Die Einzelfirma taucht in dieser Zahl nur teilweise auf, weil sie sich erst ab einem Umsatz von CHF 100'000 eintragen muss. Für die Wahl der Rechtsform gibt es keine Formel, die für alle stimmt. Es gibt aber eine Handvoll Fragen, die fast immer den Ausschlag geben: Wie viel Risiko trägst du persönlich, wie viel Gewinn erwartest du, und wie stark soll die Firma von dir als Person getrennt sein?</p>
<p>Dieser Beitrag geht die drei häufigsten Formen für Gründerinnen und Gründer durch: Einzelfirma, GmbH und Aktiengesellschaft. Die Zahlen beziehen sich auf den Stand 2026.</p>
<h2 id="haftung-wer-bezahlt-wenn-es-schiefgeht">Haftung: wer bezahlt, wenn es schiefgeht</h2>
<p>Bei der <strong>Einzelfirma</strong> gibt es keine Trennung zwischen dir und dem Geschäft. Für Schulden der Firma haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen, also auch mit dem Ersparten oder deinem Anteil an einer Liegenschaft. Bist du verheiratet, ist das Vermögen deiner Partnerin oder deines Partners grundsätzlich nicht betroffen, das Familienbudget aber sehr wohl.</p>
<p><strong>GmbH</strong> und <strong>AG</strong> sind juristische Personen. Gläubiger können nur auf das Vermögen der Gesellschaft greifen. Diese Trennung hat Grenzen: Wer für einen Geschäftskredit privat bürgt, haftet für diesen Kredit trotzdem persönlich. Und wer die Gesellschaft führt, kann bei Pflichtverletzungen persönlich verantwortlich werden, etwa wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht abgerechnet werden (Art. 52 AHVG). Gerade dieser Punkt wird bei der Gründung oft unterschätzt.</p>
<h2 id="kapital-und-gründungsaufwand">Kapital und Gründungsaufwand</h2>
<p>Eine <strong>Einzelfirma</strong> braucht kein Mindestkapital. Du meldest dich bei der Ausgleichskasse als selbstständigerwerbend an, und sobald der Umsatz CHF 100'000 im Jahr erreicht, folgt der Eintrag ins Handelsregister. Die Kosten dafür liegen im tiefen dreistelligen Bereich.</p>
<p>Die <strong>GmbH</strong> verlangt ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000, das bei der Gründung vollständig einbezahlt (liberiert) sein muss. Das Geld liegt danach nicht still: Du darfst es für den Geschäftsbetrieb einsetzen, es gehört aber der Gesellschaft. Gegründet wird mit öffentlicher Urkunde beim Notariat und mit dem Eintrag ins Handelsregister. Notariat, Handelsregister und Bank kosten zusammen je nach Kanton und Aufwand meist einen tiefen vierstelligen Betrag; Online-Gründungsdienste liegen am unteren Ende, eine individuell beratene Gründung mit Spezialstatuten am oberen.</p>
<p>Die <strong>AG</strong> braucht ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000. Davon müssen bei der Gründung 20 Prozent, mindestens aber CHF 50'000, einbezahlt sein. Ablauf und Kosten sind mit der GmbH vergleichbar, die Kapitalbindung ist zweieinhalb- bis fünfmal so hoch.</p>
<p>Ein Unterschied, der im Alltag zählt: Bei der GmbH stehen die Gesellschafterinnen und Gesellschafter mit Namen im öffentlichen Handelsregister. Bei der AG ist das nicht der Fall; die Aktionäre stehen nur im internen Aktienbuch. Wer Wert auf Diskretion legt oder später Anteile an Mitarbeitende oder Investoren abgeben will, ist mit der AG meist einfacher unterwegs.</p>
<p>Sowohl GmbH als auch AG brauchen grundsätzlich eine Revisionsstelle. Mit weniger als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt und dem Einverständnis aller Gesellschafter oder Aktionäre kannst du darauf verzichten (Opting-out). Das spart jedes Jahr mehrere tausend Franken und wird bei kleinen Firmen häufig genutzt.</p>
<h2 id="steuern-einkommen-oder-gewinn">Steuern: Einkommen oder Gewinn</h2>
<p>Hier liegt der grösste Unterschied, und er hängt stark davon ab, wie viel die Firma verdient.</p>
<p>Bei der <strong>Einzelfirma</strong> wird der Gewinn zusammen mit deinem übrigen Einkommen als Einkommen besteuert. Es gibt eine Steuererklärung, keine separate Firmenbuchhaltung für die Steuerbehörde, und Verluste kannst du mit anderem Einkommen verrechnen, zum Beispiel mit dem Lohn aus einer Teilzeitanstellung. Bei tiefen bis mittleren Gewinnen ist das oft die günstigste Lösung. Mit steigendem Gewinn rutschst du aber in die Progression: Jeder zusätzliche Franken wird mit deinem Grenzsteuersatz belastet, der je nach Wohnort und Einkommen deutlich über 30 Prozent liegen kann.</p>
<p><strong>GmbH</strong> und <strong>AG</strong> zahlen auf ihren Gewinn eine Gewinnsteuer und auf ihr Eigenkapital eine Kapitalsteuer. Die Gewinnsteuer liegt je nach Kanton und Gemeinde effektiv zwischen rund 12 und 21 Prozent (Bund, Kanton und Gemeinde zusammen, Stand 2025). Was du der Gesellschaft entnimmst, wird bei dir privat nochmals besteuert. Dafür gibt es zwei Wege:</p>
<ul>
<li><strong>Lohn:</strong> Für die Gesellschaft ist er ein Aufwand und senkt den Gewinn. Bei dir ist er Einkommen, und es fallen Sozialversicherungsbeiträge an.</li>
<li><strong>Dividende:</strong> Sie wird aus dem bereits versteuerten Gewinn bezahlt. Hältst du mindestens 10 Prozent am Kapital, wird sie beim Bund zu 70 Prozent und in den Kantonen zu mindestens 50 Prozent besteuert (Teilbesteuerung). AHV-Beiträge fallen auf Dividenden keine an.</li>
</ul>
<p>Die Kombination aus Lohn und Dividende lässt Spielraum, aber keinen beliebigen. Die Ausgleichskassen prüfen, ob dein Lohn für die geleistete Arbeit angemessen ist. Ist er auffällig tief und die Dividende hoch, kann ein Teil der Dividende nachträglich als Lohn eingestuft werden, mit Beiträgen und Verzugszinsen. Umgekehrt achten die Steuerbehörden darauf, dass der Lohn nicht übersetzt ist.</p>
<p>Als grobe Orientierung: Solange der Gewinn im Bereich eines normalen Lohns liegt, bringt eine Kapitalgesellschaft steuerlich wenig, und die laufenden Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und zwei Steuererklärungen fressen den Vorteil oft auf. Interessant wird die GmbH oder AG, wenn regelmässig Gewinn in der Firma bleiben soll, etwa für Investitionen, oder wenn die Haftung ein echtes Thema ist.</p>
<h2 id="sozialversicherungen-und-vorsorge">Sozialversicherungen und Vorsorge</h2>
<p>Mit der Rechtsform entscheidest du auch über deinen Status bei den Sozialversicherungen.</p>
<p>Als <strong>Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma</strong> bist du selbstständigerwerbend. Du zahlst AHV/IV/EO allein, 2026 höchstens 10 Prozent des Erwerbseinkommens; bei Einkommen unter CHF 60'500 gilt ein reduzierter Satz. Eine Arbeitslosenversicherung gibt es für dich nicht, und die Pensionskasse ist freiwillig. Gegen Unfall bist du nicht automatisch nach UVG versichert. Was das für deine Vorsorge bedeutet, beschreibt der Beitrag <a href="https://www.innovorsorge.ch/firmen/blog/vorsorge-als-selbststaendige">Vorsorge als Selbstständige</a>.</p>
<p>In der <strong>GmbH oder AG</strong> bist du Angestellte oder Angestellter deiner eigenen Firma. Auf deinen Lohn fallen die üblichen Beiträge an, je zur Hälfte zulasten der Firma und von dir. Liegt der Jahreslohn über CHF 22'680 (Stand 2026), bist du obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert, und die Firma muss sich einer Pensionskasse anschliessen. Damit bist du gegen Invalidität und Tod meist deutlich besser abgesichert als in der Einzelfirma, und Einkäufe in die Pensionskasse sind möglich. Die Unfallversicherung nach UVG ist für Angestellte Pflicht.</p>
<p>Ein Punkt, den viele erst bei Bedarf entdecken: Wer in seiner eigenen GmbH oder AG eine arbeitgeberähnliche Stellung hat, zahlt zwar Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, erhält aber in der Regel keine Arbeitslosenentschädigung, solange er diese Stellung nicht endgültig aufgegeben hat. Auf diese Leistung solltest du in der Planung also nicht zählen.</p>
<h2 id="mehrwertsteuer-unabhängig-von-der-rechtsform">Mehrwertsteuer: unabhängig von der Rechtsform</h2>
<p>Die Mehrwertsteuerpflicht hängt nicht an der Rechtsform, sondern am Umsatz. Ab einem weltweiten Umsatz von CHF 100'000 im Jahr aus steuerbaren Leistungen musst du dich anmelden, egal ob als Einzelfirma oder als GmbH. Darunter kannst du dich freiwillig unterstellen, was sich lohnt, wenn du hohe Investitionen tätigst und die Vorsteuer zurückholen willst.</p>
<h2 id="später-wechseln-umwandlung">Später wechseln: Umwandlung</h2>
<p>Die Rechtsform ist keine Entscheidung für immer. Viele beginnen mit einer Einzelfirma, testen das Geschäftsmodell und wechseln, sobald der Gewinn oder das Risiko steigt.</p>
<p>Das Fusionsgesetz sieht dafür geordnete Wege vor. Eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma kann ihr Geschäft mit Aktiven und Passiven auf eine neue GmbH oder AG übertragen (Vermögensübertragung). Eine GmbH lässt sich später direkt in eine AG umwandeln, ohne dass die Gesellschaft aufgelöst wird.</p>
<p>Steuerlich ist der Wechsel von der Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft neutral möglich, wenn der Betrieb weitergeführt wird und die Werte übernommen werden. Die Bedingung dafür: Du darfst die Anteile in den fünf Jahren nach der Umstrukturierung nicht verkaufen. Tust du es trotzdem, werden die stillen Reserven nachträglich besteuert. Wer also schon weiss, dass er die Firma in drei Jahren verkaufen will, sollte das bei der Wahl des Zeitpunkts einbeziehen.</p>
<p>Der umgekehrte Weg, von der GmbH zurück zur Einzelfirma, ist aufwendiger: Die Gesellschaft wird liquidiert, und die Reserven, die du dabei beziehst, werden als Einkommen besteuert.</p>
<h2 id="welche-form-zu-wem-passt">Welche Form zu wem passt</h2>
<p>Aus der Praxis ergeben sich ein paar Muster, die als Ausgangspunkt taugen:</p>
<ul>
<li>Du startest nebenberuflich oder mit wenig Kapital, das Haftungsrisiko ist überschaubar, und der Gewinn wird in den ersten Jahren eher bescheiden sein: Die Einzelfirma ist meist die einfachste und günstigste Lösung.</li>
<li>Du arbeitest mit Kundenverträgen, aus denen hohe Forderungen entstehen können, du stellst Personal ein, oder der Gewinn liegt deutlich über deinem Lebensbedarf: Die GmbH ist für die meisten kleinen Firmen der passende Rahmen.</li>
<li>Du planst, Investoren aufzunehmen, Mitarbeitende zu beteiligen, oder dir ist die Anonymität der Eigentümer wichtig: Dann lohnt sich der Blick auf die AG, trotz des höheren Kapitals.</li>
</ul>
<p>Diese Muster ersetzen keine Rechnung mit deinen eigenen Zahlen. Zwei Fragen solltest du dir zusätzlich stellen: Wie willst du dich gegen Invalidität und im Alter absichern? Und wie viel Geld brauchst du privat jeden Monat aus der Firma? Die Antworten verschieben die Rechnung oft stärker als die Steuersätze.</p>
<h2 id="wie-wir-dabei-helfen">Wie wir dabei helfen</h2>
<p>Einen ersten Eindruck, welche Rechtsform zu deiner Situation passt, gibt dir unser <a href="https://www.innovorsorge.ch/firmen/rechtsform-test">Rechtsform-Test</a> in wenigen Minuten. Wenn du die Entscheidung mit deinen Zahlen durchgehen willst, inklusive der Folgen für Vorsorge und Finanzen je Rechtsform, ist das <a href="https://www.innovorsorge.ch/firmen/starter-paket">Starter-Paket</a> dafür gedacht.</p>]]></content:encoded><media:content url="https://www.innovorsorge.ch/bilder/blog-firmen/vertrag-unterschreiben-schreibtisch.jpg" medium="image"/></item><item><title>Vorsorge als Selbstständige: AHV, Pensionskasse, Säule 3a und Risikoschutz</title><link>https://www.innovorsorge.ch/firmen/blog/vorsorge-als-selbststaendige</link><guid isPermaLink="true">https://www.innovorsorge.ch/firmen/blog/vorsorge-als-selbststaendige</guid><description>Als Selbstständige fällt der Arbeitgeber weg, der vieles im Hintergrund regelt. Was du bei AHV, Pensionskasse, Säule 3a und Risikoschutz selbst entscheiden musst.</description><pubDate>Sat, 10 Oct 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded><![CDATA[<p>Wer angestellt ist, merkt von der eigenen Vorsorge im Alltag wenig. Der Arbeitgeber zieht die AHV-Beiträge vom Lohn ab, meldet dich bei der Pensionskasse an, versichert dich gegen Unfall und zahlt den Lohn weiter, wenn du krank bist. Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit fällt all das weg. Nichts davon passiert automatisch, und einiges davon merkt man erst, wenn es fehlt.</p>
<p>Dieser Beitrag richtet sich an Selbstständige mit einer Einzelfirma. Wer eine GmbH oder AG gründet und sich selbst einen Lohn auszahlt, ist bei den Sozialversicherungen angestellt; die Unterschiede beschreibt der Beitrag <a href="https://www.innovorsorge.ch/firmen/blog/rechtsform-waehlen-einzelfirma-gmbh-ag">Rechtsform wählen</a>. Die Zahlen beziehen sich auf 2026.</p>
<h2 id="ahv-beiträge-allein-tragen">AHV: Beiträge allein tragen</h2>
<p>Als Selbstständige zahlst du die Beiträge an AHV, IV und EO vollständig selbst. 2026 sind es höchstens 10 Prozent deines Erwerbseinkommens (AHV 8.1, IV 1.4, EO 0.5 Prozent). Bei Einkommen zwischen CHF 10'100 und CHF 60'500 gilt eine sinkende Beitragsskala mit tieferen Sätzen, und der Mindestbeitrag liegt bei CHF 530 im Jahr. Dazu kommen die Verwaltungskosten deiner Ausgleichskasse. Ab 2027 werden die Grenzen leicht angehoben, der Mindestbeitrag steigt auf CHF 541.</p>
<p>Massgebend ist das Einkommen aus der Steuerveranlagung. Weil diese oft erst ein bis zwei Jahre später vorliegt, erhebt die Ausgleichskasse zuerst provisorische Akontobeiträge auf Basis deiner eigenen Schätzung. Ist die Veranlagung da, wird abgerechnet. Hier lauert eine Falle: Liegt das tatsächliche Einkommen mehr als 25 Prozent über der Schätzung, verlangt die Ausgleichskasse auf der Nachzahlung 5 Prozent Verzugszins. Wenn dein Geschäft besser läuft als erwartet, meldest du das besser früh und passt die Akontobeiträge an.</p>
<p>Eine Arbeitslosenversicherung gibt es für Selbstständige nicht. Wer das Geschäft aufgibt, hat keinen Anspruch auf Taggelder aus der selbstständigen Tätigkeit. Umso wichtiger ist die Reserve, auf die wir weiter unten eingehen.</p>
<h2 id="pensionskasse-freiwillig-aber-möglich">Pensionskasse: freiwillig, aber möglich</h2>
<p>Die berufliche Vorsorge ist für Selbstständige nicht obligatorisch. Ohne Pensionskasse besteht deine Vorsorge aus der AHV und dem, was du privat aufbaust. Im Alter reicht das bei vielen nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, und bei Invalidität oder im Todesfall ist die Lücke oft noch grösser.</p>
<p>Du kannst dich freiwillig versichern, und es gibt drei übliche Wege:</p>
<ul>
<li><strong>Verbandslösung:</strong> Viele Berufs- und Branchenverbände führen eine eigene Vorsorgeeinrichtung, der sich Mitglieder anschliessen können. Die Bedingungen sind oft auf die Branche zugeschnitten.</li>
<li><strong>Pensionskasse des eigenen Personals:</strong> Hast du Angestellte, kannst du dich in der Vorsorgeeinrichtung versichern, bei der deine Mitarbeitenden versichert sind.</li>
<li><strong>Stiftung Auffangeinrichtung BVG:</strong> Sie nimmt Selbstständige auf, die keine andere Lösung haben. Der Plan ist einfach und entspricht im Wesentlichen dem gesetzlichen Minimum.</li>
</ul>
<p>Eine Pensionskasse ist mehr als ein Sparkonto. Beiträge und spätere Einkäufe kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen, und du bist gegen Invalidität und Tod nach festen Regeln versichert. Der Nachteil: Du bindest Geld, das im Geschäft fehlen kann, und die Beiträge sind regelmässig fällig, auch in einem schwachen Jahr.</p>
<p>Wenn du eine GmbH oder AG führst und dir einen Lohn über CHF 22'680 (Stand 2026) auszahlst, stellt sich die Frage nicht: Dann bist du obligatorisch versichert. Wie man in diesem Fall eine passende Lösung findet, beschreibt der Beitrag <a href="https://www.innovorsorge.ch/firmen/blog/bvg-loesung-waehlen-ohne-provisionen">BVG-Lösung wählen ohne Provisionen</a>.</p>
<h2 id="grosse-säule-3a">Grosse Säule 3a</h2>
<p>Ohne Pensionskasse darfst du deutlich mehr in die Säule 3a einzahlen als Angestellte. Die Grenze liegt bei 20 Prozent deines Nettoerwerbseinkommens, höchstens bei CHF 36'288 im Jahr. Dieser Betrag gilt 2025 und 2026 unverändert. Zum Vergleich: Mit Pensionskasse sind es CHF 7'258.</p>
<p>Nettoerwerbseinkommen heisst bei Selbstständigen der Gewinn aus der Erfolgsrechnung nach Abzug der AHV-Beiträge und nach steuerlichen Korrekturen. Bei einem Gewinn von CHF 90'000 liegt die Grenze also bei etwas weniger als CHF 18'000, nicht beim Maximum. Die Einzahlung ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar, was bei mittleren und höheren Einkommen schnell einige tausend Franken Steuern pro Jahr ausmacht.</p>
<p>Bist du freiwillig in einer Pensionskasse versichert, gilt für dich die kleine Säule 3a mit CHF 7'258. Beides gleichzeitig geht nicht. Seit 2026 kannst du zudem Lücken aus früheren Jahren nachzahlen, frühestens für Beitragsjahre ab 2025; die Bedingungen stehen im Beitrag zum <a href="https://www.innovorsorge.ch/blog/saeule-3a-nachzahlen-2026">Nachzahlen in die Säule 3a</a>.</p>
<p>Zwei praktische Hinweise: Verteile das Guthaben auf mehrere 3a-Konten oder 3a-Depots, damit du sie später gestaffelt beziehen und die Auszahlungssteuer brechen kannst. Und lege den Betrag so fest, dass er auch in einem schwächeren Jahr nicht die Liquidität des Geschäfts gefährdet. Die Säule 3a lässt sich jedes Jahr neu festlegen; es gibt keine Pflicht, jedes Jahr gleich viel einzuzahlen.</p>
<h2 id="risikoschutz-krankheit-unfall-invalidität">Risikoschutz: Krankheit, Unfall, Invalidität</h2>
<p>Das Alter ist planbar. Ein längerer Ausfall wegen Krankheit oder Unfall ist es nicht, und für Selbstständige ist er meist das grössere Risiko.</p>
<p><strong>Krankentaggeld:</strong> Als Angestellte erhältst du bei Krankheit für eine gewisse Zeit weiter Lohn. Als Selbstständige hast du ab dem ersten Tag kein Einkommen mehr, die Fixkosten laufen aber weiter. Eine Krankentaggeldversicherung zahlt nach einer Wartefrist ein vereinbartes Taggeld. Je länger die Wartefrist, desto günstiger die Prämie; mit einer guten Reserve kannst du eine Wartefrist von 30, 60 oder 90 Tagen wählen. Wichtig ist, die Versicherung abzuschliessen, solange du gesund bist, denn Vorerkrankungen können ausgeschlossen werden.</p>
<p><strong>Unfall:</strong> Selbstständige sind nicht automatisch nach UVG versichert. Bei einem Unfall zahlt die Krankenkasse die Heilungskosten, aber kein Taggeld und keine Invalidenrente aus der Unfallversicherung. Du kannst dich freiwillig nach UVG versichern, je nach Branche bei der Suva oder einem privaten Versicherer. Damit erhältst du im Grundsatz denselben Schutz wie Angestellte, inklusive Taggeld und Rente.</p>
<p><strong>Invalidität und Tod:</strong> Ohne Pensionskasse bleibt bei Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit nur die IV-Rente. Die maximale volle IV-Rente liegt bei CHF 2'520 im Monat (Stand 2026), und das nur bei vollständiger Beitragsdauer und entsprechendem Einkommen. Wer eine Familie oder Verpflichtungen wie eine Hypothek hat, sollte diese Lücke mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente und gegebenenfalls einem Todesfallkapital schliessen. Das geht über eine Pensionskasse oder über eine separate Risikoversicherung. Reine Risikoversicherungen sind meist deutlich günstiger als Produkte, die Sparen und Versichern verbinden, und sie lassen sich bei veränderter Situation einfacher anpassen.</p>
<h2 id="liquiditätsreserve">Liquiditätsreserve</h2>
<p>Die Reserve ist der unspektakulärste Teil der Vorsorge und in den ersten Jahren oft der wichtigste. Sie überbrückt die Wartefrist der Taggeldversicherung, ein schwaches Quartal oder eine Nachforderung der Ausgleichskasse, ohne dass du dein 3a-Guthaben oder deine Altersvorsorge antasten musst.</p>
<p>Als Richtwert halten wir drei bis sechs Monate der privaten und geschäftlichen Fixkosten für sinnvoll, getrennt von den Rückstellungen für Steuern und AHV. Wer stark schwankende Einnahmen hat oder auf wenige grosse Kunden angewiesen ist, eher mehr. Die Reserve gehört auf ein separates Konto, auf das du im Alltag nicht zugreifst.</p>
<h2 id="beim-start-pensionskassengeld-beziehen-oder-nicht">Beim Start: Pensionskassengeld beziehen oder nicht</h2>
<p>Wer sich selbstständig macht und nicht mehr obligatorisch versichert ist, kann sich das Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse bar auszahlen lassen; bist du verheiratet, braucht es die schriftliche Zustimmung deines Ehepartners oder deiner Ehepartnerin. Für Guthaben in der Säule 3a gilt dasselbe, sofern der Bezug innert eines Jahres nach Aufnahme der Selbstständigkeit erfolgt.</p>
<p>Das kann ein Startkapital ermöglichen, ohne Kredit. Es ist aber auch die Altersvorsorge, die du damit ins Risiko des eigenen Geschäfts legst, und bei einer Invalidität fehlt sie dann. Der Bezug wird zudem separat besteuert. Wir raten dazu, diese Entscheidung erst zu treffen, wenn der Businessplan steht und klar ist, ob das Geld wirklich gebraucht wird. Ist es einmal bezogen, lässt es sich nicht mehr steuerfrei zurückführen.</p>
<h2 id="wie-wir-dabei-helfen">Wie wir dabei helfen</h2>
<p>Welche dieser Bausteine in deiner Situation sinnvoll sind und welche nicht, hängt von Einkommen, Familie, Branche und deinen Plänen ab. Im <a href="https://www.innovorsorge.ch/firmen/advanced-paket">Advanced-Paket</a> nehmen wir deine Ausgangslage auf, prüfen Liquidität, Vorsorge-Setup, Säule 3a und Versicherungen und fassen das Ergebnis in einem Bericht zusammen. Bei Bedarf gehen wir ihn in einem Schlussgespräch mit dir durch.</p>]]></content:encoded><media:content url="https://www.innovorsorge.ch/bilder/blog-firmen/selbststaendige-floristin-werkstatt.jpg" medium="image"/></item><item><title>BVG-Lösung wählen: worauf es ankommt und warum Provisionen die Auswahl verzerren</title><link>https://www.innovorsorge.ch/firmen/blog/bvg-loesung-waehlen-ohne-provisionen</link><guid isPermaLink="true">https://www.innovorsorge.ch/firmen/blog/bvg-loesung-waehlen-ohne-provisionen</guid><description>Welche Pflichten du als Arbeitgeber hast, wie sich Pensionskassen-Lösungen unterscheiden, welche Kriterien beim Vergleich zählen und wie eine unabhängige Ausschreibung abläuft.</description><pubDate>Sat, 10 Oct 2026 00:00:00 GMT</pubDate><content:encoded><![CDATA[<p>Die Pensionskasse ist für viele Mitarbeitende der grösste Vermögenswert, den sie besitzen, oft grösser als das, was auf dem Sparkonto oder in der Säule 3a liegt. Gewählt wird sie aber vom Arbeitgeber, und in kleinen Firmen häufig nebenbei: Der Treuhänder empfiehlt eine Lösung, ein Broker bringt zwei Offerten, und unterschrieben wird, was am wenigsten Arbeit macht. Diese Entscheidung wirkt über Jahre auf die Altersguthaben aller Angestellten, inklusive deines eigenen, wenn du deine Firma als GmbH oder AG führst.</p>
<p>Dieser Beitrag erklärt, welche Pflichten du als Arbeitgeber hast, wie sich die Lösungen am Markt unterscheiden, welche Kriterien beim Vergleich zählen und wie eine Ausschreibung abläuft. Die Zahlen beziehen sich auf 2026.</p>
<h2 id="deine-pflichten-als-arbeitgeber">Deine Pflichten als Arbeitgeber</h2>
<p>Beschäftigst du Personen, deren Jahreslohn bei dir über CHF 22'680 liegt (Eintrittsschwelle, Stand 2026), musst du dich einer registrierten Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Das gilt auch für dich selbst, wenn du Gesellschafter-Geschäftsführerin oder -Geschäftsführer deiner GmbH oder AG bist und dir einen entsprechenden Lohn auszahlst. Versichert ist ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag gegen Tod und Invalidität, ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag auch für das Alter.</p>
<p>Die Beiträge trägst du mindestens zur Hälfte. Mehr ist erlaubt und bei vielen Firmen üblich, weniger nicht. Der versicherte Lohn ergibt sich im Obligatorium aus dem AHV-Lohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 26'460 (Stand 2026). Viele Vorsorgepläne weichen davon ab, etwa mit einem tieferen oder an den Beschäftigungsgrad angepassten Koordinationsabzug, was vor allem Teilzeitangestellten zugutekommt.</p>
<p>Zwei Pflichten werden oft übersehen. Erstens musst du die Vorsorgeeinrichtung im Einverständnis mit deinem Personal wählen; dasselbe gilt, wenn du den Anschlussvertrag später kündigst und wechselst. Zweitens prüft die AHV-Ausgleichskasse, ob du angeschlossen bist. Bist du es nicht, wirst du der Stiftung Auffangeinrichtung BVG zugewiesen, rückwirkend und mit den Kosten, die dabei anfallen.</p>
<h2 id="sammelstiftung-gemeinschaftsstiftung-verbandslösung">Sammelstiftung, Gemeinschaftsstiftung, Verbandslösung</h2>
<p>Kleine und mittlere Firmen haben selten eine eigene Pensionskasse. Sie schliessen sich einer Einrichtung an, die viele Arbeitgeber versichert. Dabei gibt es zwei Grundformen.</p>
<p>In einer <strong>Sammelstiftung</strong> hat jeder angeschlossene Arbeitgeber ein eigenes Vorsorgewerk mit eigener Rechnung. Je nach Stiftung trägt dein Vorsorgewerk seine eigene Verzinsung und sogar einen eigenen Deckungsgrad. Das erlaubt einen Plan, der auf deine Firma passt; es heisst aber auch, dass ein schlechter Schadenverlauf, etwa mehrere Invaliditätsfälle, direkt auf deine Prämien durchschlägt.</p>
<p>In einer <strong>Gemeinschaftsstiftung</strong> sind alle Arbeitgeber in einem gemeinsamen Topf. Es gibt einen Deckungsgrad, eine Verzinsung und meist eine Auswahl an Standardplänen. Risiken werden über alle Firmen verteilt, was für kleine Firmen mit wenigen Versicherten oft stabiler ist.</p>
<p>Daneben gibt es <strong>Verbandslösungen</strong> für einzelne Branchen. Sie sind teilweise günstig und gut auf die Branche abgestimmt, gelegentlich aber auch die Lösung, die man aus Gewohnheit nimmt, ohne sie je verglichen zu haben.</p>
<h2 id="vollversicherung-oder-teilautonom">Vollversicherung oder teilautonom</h2>
<p>Die zweite grosse Unterscheidung betrifft, wer welches Risiko trägt.</p>
<p>Bei einer <strong>Vollversicherung</strong> übernimmt eine Lebensversicherungsgesellschaft alle Risiken, auch das Anlagerisiko. Eine Unterdeckung gibt es nicht, Sanierungsmassnahmen fallen nie an, und die Guthaben sind jederzeit vollständig gedeckt. Der Preis dafür: Der Versicherer muss sehr vorsichtig anlegen und hohes Eigenkapital halten. Die Verzinsung der Altersguthaben liegt deshalb in der Regel nahe am gesetzlichen Mindestzins, der 2026 bei 1.25 Prozent liegt. Nur noch wenige Versicherer bieten Vollversicherungen an.</p>
<p>Bei einer <strong>teilautonomen</strong> Lösung trägt die Stiftung das Anlagerisiko selbst und versichert nur die Risiken Tod und Invalidität bei einem Versicherer. Sie kann mehr in Aktien und Immobilien investieren und verzinst die Altersguthaben in guten Anlagejahren oft deutlich höher als eine Vollversicherung. Dafür kann es in schlechten Börsenjahren zu einer Unterdeckung kommen, im Extremfall mit Sanierungsbeiträgen von Arbeitgeber und Mitarbeitenden.</p>
<p>Für die meisten kleinen Firmen ist heute eine teilautonome Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung der Standard. Eine Vollversicherung kann sinnvoll sein, wenn du jede Möglichkeit einer Sanierung ausschliessen willst und bereit bist, dafür auf Verzinsung zu verzichten. Diese Abwägung solltest du bewusst treffen, nicht weil sie im ersten Angebot so stand.</p>
<h2 id="die-kriterien-beim-vergleich">Die Kriterien beim Vergleich</h2>
<p>Offerten sehen auf den ersten Blick ähnlich aus und unterscheiden sich im Detail stark. Diese Punkte lohnen einen genauen Blick:</p>
<ul>
<li><strong>Kosten:</strong> Verwaltungskosten pro versicherte Person und Jahr, dazu die Vermögensverwaltungskosten, die im Geschäftsbericht ausgewiesen werden. Sie werden nicht in jeder Offerte gleich dargestellt; vergleichbar werden sie erst, wenn man sie auf dieselbe Basis rechnet.</li>
<li><strong>Risikoprämien:</strong> Was kostet die Versicherung von Tod und Invalidität für deinen Personalbestand? Hier gibt es bei gleicher Leistung erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern.</li>
<li><strong>Verzinsung:</strong> Wie hoch wurden die Altersguthaben in den letzten fünf bis zehn Jahren verzinst, im Obligatorium und im Überobligatorium? Eine einzelne gute Jahreszahl sagt wenig.</li>
<li><strong>Umwandlungssatz:</strong> Im Obligatorium gilt gesetzlich 6.8 Prozent. Auf dem überobligatorischen Teil sind die Sätze frei, und viele Stiftungen wenden einen tieferen, umhüllenden Satz auf das ganze Guthaben an. Für Mitarbeitende, die eine Rente beziehen wollen, ist das ein zentraler Punkt.</li>
<li><strong>Deckungsgrad und Reserven:</strong> Ein Deckungsgrad über 100 Prozent sagt allein wenig. Wichtig ist, ob die Wertschwankungsreserve gefüllt ist, mit welchem technischen Zinssatz gerechnet wird und wie hoch der Anteil der Rentnerinnen und Rentner ist. Eine Stiftung mit vielen Rentnern muss einen Teil der Erträge für deren Renten verwenden.</li>
<li><strong>Plangestaltung:</strong> Lassen sich Koordinationsabzug, Sparbeiträge und Wahlpläne so einstellen, wie es zu deinem Personal passt?</li>
<li><strong>Vertrag:</strong> Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit und was beim Austritt mit den Rentnerinnen und Rentnern geschieht. Diese Punkte lesen viele erst, wenn sie wechseln wollen.</li>
</ul>
<h2 id="warum-provisionen-die-auswahl-verzerren-können">Warum Provisionen die Auswahl verzerren können</h2>
<p>Die meisten KMU kommen über einen Broker oder Versicherungsvermittler zu ihrer Pensionskasse. Für den Arbeitgeber wirkt das kostenlos. Bezahlt wird der Broker aber von der Vorsorgeeinrichtung, mit einer Courtage, die häufig als Prozentsatz der Beiträge oder als Betrag pro versicherte Person berechnet wird, und zwar jedes Jahr, solange der Vertrag läuft. Diese Kosten fliessen in die Verwaltungskosten der Stiftung ein und werden damit am Ende von den Versicherten mitgetragen.</p>
<p>Das muss nicht zu einer schlechten Lösung führen. Es setzt aber einen Anreiz, der nicht deckungsgleich mit deinem Interesse ist: Anbieter, die keine oder tiefere Courtagen zahlen, erscheinen seltener in der Auswahl, und ein Wechsel, der dem Broker die laufende Entschädigung nähme, wird ungern empfohlen. Das Gesetz verlangt in Art. 48k BVV 2, dass Vermittler Art und Herkunft ihrer Entschädigungen offenlegen. In der Praxis lohnt es sich, aktiv danach zu fragen und die Antwort schriftlich zu verlangen: Wie hoch ist die Courtage, wie wird sie berechnet, und welche Anbieter wurden angefragt?</p>
<h2 id="ablauf-einer-ausschreibung">Ablauf einer Ausschreibung</h2>
<p>Eine saubere Ausschreibung folgt in der Regel diesen Schritten:</p>
<ol>
<li><strong>Ausgangslage aufnehmen:</strong> Personalbestand mit Alter, Löhnen und Beschäftigungsgrad, bestehender Vorsorgeplan, laufende Invaliditätsfälle und Rentner.</li>
<li><strong>Anforderungen festlegen:</strong> Welche Leistungen sollen versichert sein, wie hoch sollen Spar- und Risikobeiträge sein, welche Risikotoleranz hast du bei der Anlage?</li>
<li><strong>Anbieter anfragen:</strong> Mehrere Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen mit identischen Unterlagen, damit die Offerten vergleichbar sind.</li>
<li><strong>Offerten auswerten:</strong> Kosten, Prämien, Verzinsung und Vertragsbedingungen auf dieselbe Basis bringen und gewichten.</li>
<li><strong>Entscheid mit dem Personal:</strong> Die Mitarbeitenden oder ihre Vertretung müssen dem Anschluss zustimmen. Eine kurze Information mit den wichtigsten Unterschieden schafft hier Vertrauen.</li>
<li><strong>Umsetzung:</strong> Anschlussvertrag abschliessen, bestehenden Vertrag fristgerecht kündigen, meist per Ende Jahr mit einer Frist von sechs Monaten, und den Übertritt der Guthaben begleiten.</li>
</ol>
<p>Für eine Neugründung entfallen einige dieser Schritte, die Logik bleibt dieselbe. Wer erst nach der Gründung merkt, dass er eine Pensionskasse braucht, hat oft wenig Zeit; eine Ausschreibung braucht erfahrungsgemäss einige Wochen.</p>
<h2 id="wie-wir-dabei-helfen">Wie wir dabei helfen</h2>
<p>In der <a href="https://www.innovorsorge.ch/firmen/bvg-analyse">BVG-Analyse</a> übernehmen wir die Ausschreibung für dich: Wir nehmen deine Ausgangslage auf, holen die Offerten ein, machen sie vergleichbar und besprechen mit dir die Auswahl. Wir arbeiten dabei ausschliesslich gegen Honorar und nehmen von keiner Vorsorgeeinrichtung eine Courtage an.</p>]]></content:encoded><media:content url="https://www.innovorsorge.ch/bilder/blog-firmen/kleinbetrieb-besprechung-unterlagen.jpg" medium="image"/></item></channel></rss>