# Vorsorgekennzahlen 2027: AHV, BVG und Säule 3a – innoVorsorge AG

> Säule 3a 2027: maximal CHF 7'373 mit Pensionskasse. AHV-Maximalrente CHF 2'560, Koordinationsabzug CHF 26'880. Alle Kennzahlen 2027 mit Herleitung und Lohnrechner.

Adresse: https://www.innovorsorge.ch/blog/vorsorgekennzahlen-2027

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12. Okt. 2026 Verfasst von Lukas Bachmann

# Vorsorgekennzahlen 2027: Was ändert sich für dich?
**Beitrag anhören0:00 von 6:481×Vorgelesen von einer synthetischen Stimme. Stand Oktober 2026, von [Lukas Bachmann](https://www.innovorsorge.ch/ueber-uns), innoVorsorge AG Am 2. Oktober 2026 hat der Bundesrat die AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2027 um rund 1,59 Prozent erhöht. Das betrifft fast alle, die arbeiten, denn die Grenzen der Pensionskasse und der Höchstbetrag der Säule 3a hängen rechnerisch an der AHV-Rente und steigen mit. Mit Pensionskasse darfst du 2027 bis zu CHF 7'373 in die Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Unten findest du alle Zahlen, woher sie kommen und einen kleinen Rechner für deinen eigenen Lohn. ![Schweizer-Franken-Noten in verschiedenen Stückelungen liegen übereinander](https://www.innovorsorge.ch/blog/pexels-schweizer-franken-39010335.jpg) ## Die drei Zahlen, die du kennen solltest Säule 3a mit Pensionskasse CHF7'373 pro Jahr +115 gegenüber 2026 So viel darfst du 2027 höchstens einzahlen und von den Steuern abziehen. Ohne Pensionskasse sind es bis zu CHF 36'864. Maximale AHV-Rente CHF2'560 pro Monat +40 gegenüber 2026 Die Höchstrente für eine Einzelperson ohne Beitragslücken. Für Ehepaare sind beide Renten zusammen auf CHF 3'840 begrenzt. Koordinationsabzug CHF26'880 pro Jahr +420 gegenüber 2026 Dieser Teil deines Lohns ist in der Pensionskasse nicht versichert, weil ihn die AHV bereits abdeckt. Der 3a-Betrag bestimmt deinen grössten freiwilligen Steuerabzug, die AHV-Rente ist die Grundlage jeder Ruhestandsplanung. Der Koordinationsabzug ist die unscheinbarste der drei Zahlen, entscheidet aber darüber, wie viel deines Lohns in der Pensionskasse überhaupt Altersguthaben bildet. ## Eine Zahl, aus der fast alles folgt Die meisten Kennzahlen legt niemand einzeln fest. Der Bundesrat bestimmt die minimale AHV-Rente, in der Regel alle zwei Jahre anhand von Löhnen und Preisen, und der Rest folgt aus festen Faktoren im Gesetz. Die wichtigste Zwischengrösse ist die maximale AHV-Rente pro Jahr: CHF 30'720. Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug und obere Grenze der Pensionskasse sind feste Bruchteile oder Vielfache davon, und die 3a-Beträge sind Prozentsätze dieser oberen Grenze. So entstehen die Kennzahlen 2027 Wechsle das Jahr und schau zu, wie alle Zahlen gemeinsam mitwandern. 2026 2027 Minimale AHV-Rente pro MonatAusgangszahl, vom Bundesrat festgelegt 1'280 × 2 Maximale AHV-Rente pro Monat 2'560 × 12 Maximale AHV-Rente pro Jahrdie Rechengrösse für alles Weitere 30'720 daraus folgt AHV Maximale Ehepaarrente pro Jahr46'080 30'720 × 1,5 Lohn für die Maximalrente92'160 30'720 × 3, Durchschnitt über alle Beitragsjahre Säule 3a Mit Pensionskasse7'373 8 % von 92'160, gerundet Ohne Pensionskasse, höchstens36'864 40 % von 92'160 Pensionskasse (BVG) Eintrittsschwelle: ab diesem Lohn bist du versichert23'040 30'720 × 3/4 Koordinationsabzug: dieser Teil bleibt unversichert26'880 30'720 × 7/8 Obere Grenze: darüber kein Obligatorium mehr92'160 30'720 × 3 Maximaler koordinierter Lohn65'280 92'160 − 26'880 Minimaler koordinierter Lohn3'840 30'720 × 1/8 Alle Beträge in Franken. Einzige Ausnahme ist der maximal versicherte UVG-Lohn von CHF 148'200: Er hängt nicht an der AHV-Rente und bleibt 2027 gleich. ## Was die Zahlen für deinen Lohn bedeuten Am Koordinationsabzug sieht man am besten, wie die Zahlen im Alltag wirken. Ein Beispiel: Bei einem Jahreslohn von CHF 80'000 zieht die Pensionskasse nach BVG-Minimum CHF 26'880 ab. Versichert sind CHF 53'120, der sogenannte koordinierte Lohn. Auf diesen Betrag rechnet die Kasse die Altersgutschriften, je nach Alter 7 bis 18 Prozent. Probier es mit deinem eigenen Lohn aus: Dein Lohn und die Kennzahlen 2027 Bruttojahreslohn eingeben, Pensionskasse wählen. Gerechnet wird nach den gesetzlichen Mindestwerten. Bruttojahreslohn CHF Mit Pensionskasse Ohne Pensionskasse Koordinationsabzug, nicht versichert26'880**

Koordinierter Lohn, in der Pensionskasse versichert **58'120**

Über der oberen Grenze, nur wenn deine Kasse mehr versichert **0**

Säule 3a 2027, maximal

CHF 7'373

Kleiner Beitrag, weil du einer Pensionskasse angeschlossen bist.

Pensionskasse (BVG)

versichert

Dein Lohn liegt über der Eintrittsschwelle von CHF 23'040.

AHV-Rente

Dein Lohn liegt unter CHF 92'160. Bleibt dein Durchschnitt über alle Beitragsjahre darunter, erreichst du die Maximalrente von CHF 2'560 nicht ganz.

Vereinfachte Rechnung nach BVG-Minimum für eine Anstellung bei einem Arbeitgeber. Viele Pensionskassen versichern mehr, etwa mit tieferem Koordinationsabzug. Massgebend ist dein [Vorsorgeausweis](https://www.innovorsorge.ch/blog/pensionskassenausweis).

## Alle Vorsorgekennzahlen 2027 im Überblick

| Kennzahl (CHF) | 2026 | 2027 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |

| Minimale AHV-Rente pro Monat | 1'260 | 1'280 | +20 |

| Maximale AHV-Rente pro Monat | 2'520 | 2'560 | +40 |

| Maximale AHV-Rente pro Jahr | 30'240 | 30'720 | +480 |

| Maximale Ehepaarrente pro Jahr | 45'360 | 46'080 | +720 |

| Massgebender maximaler AHV-Lohn und oberer BVG-Grenzbetrag | 90'720 | 92'160 | +1'440 |

| BVG-Eintrittsschwelle | 22'680 | 23'040 | +360 |

| BVG-Koordinationsabzug | 26'460 | 26'880 | +420 |

| Maximaler koordinierter BVG-Lohn | 64'260 | 65'280 | +1'020 |

| Minimaler koordinierter BVG-Lohn | 3'780 | 3'840 | +60 |

| Säule 3a mit Pensionskasse | 7'258 | 7'373 | +115 |

| Säule 3a ohne Pensionskasse | 36'288 | 36'864 | +576 |

| Maximal versicherter UVG-Lohn | 148'200 | 148'200 | unverändert |

Der UVG-Lohn wird unabhängig von den AHV-Renten festgelegt und gilt seit 2016. Für 2027 ist keine Anpassung beschlossen (Stand Oktober 2026). Ohne Pensionskasse beträgt der 3a-Höchstbetrag 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens der Wert in der Tabelle.

## Was du jetzt tun kannst

### Säule 3a: Dauerauftrag anpassen

Zahlst du per Dauerauftrag ein, stell ihn ab Januar auf CHF 7'373 pro Jahr, rund CHF 614 pro Monat. Der Betrag muss bis Ende Dezember 2027 auf dem Konto sein. Hast du in früheren Jahren nicht den vollen Betrag eingezahlt, kannst du Lücken ab dem Beitragsjahr 2025 nachzahlen, sofern du im laufenden Jahr zuerst den ordentlichen Höchstbetrag einzahlst. Wie das genau geht, steht in unserem Beitrag zum [3a-Nachzahlen](https://www.innovorsorge.ch/blog/saeule-3a-nachzahlen-2026).

### Pensionskasse: neuen Ausweis prüfen

Bleibt dein Lohn gleich und rechnet deine Kasse nach BVG-Minimum, sinkt dein versicherter Lohn wegen des höheren Koordinationsabzugs um CHF 420. Verdienst du mehr als CHF 92'160, steigt der maximal versicherte Lohn dagegen um CHF 1'020. Den neuen Vorsorgeausweis bekommst du meist Anfang Jahr. Worauf du dort achten solltest, zeigen wir in [Pensionskassenausweis verstehen](https://www.innovorsorge.ch/blog/pensionskassenausweis).

### AHV: Lücken früh erkennen

Die Maximalrente bekommt nur, wer im Durchschnitt mindestens CHF 92'160 verdient hat (inklusive Erziehungsgutschriften) und keine Beitragsjahre verpasst hat. Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um rund 1/44. Einen Auszug aus deinem individuellen Konto bestellst du kostenlos bei deiner Ausgleichskasse. Seit Dezember 2026 zahlt die AHV zudem einmal jährlich eine 13. Altersrente aus, in der Höhe einer Monatsrente. Mit der Maximalrente sind das 2027 insgesamt CHF 33'280. Mehr dazu in [AHV-Rente berechnen](https://www.innovorsorge.ch/blog/nps-ahv-rente-berechnen).

## Fazit

Die Kennzahlen gelten für alle gleich. Was sie für dich bedeuten, hängt von deinem Lohn, deiner Pensionskasse und deinen Plänen ab, etwa ob sich ein Einkauf lohnt oder wie gross die Lücke zwischen deinem heutigen Lohn und deiner Rente wird.

Du möchtest wissen, wie deine Vorsorge davon betroffen ist?

Im Strategiegespräch gehen wir deinen Vorsorgeausweis, deine 3a-Konten und deinen AHV-Auszug gemeinsam durch. Unabhängig, ohne Provisionen.

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## Häufige Fragen zu den Kennzahlen 2027

Wie viel darf ich 2027 in die Säule 3a einzahlen?
Mit Pensionskasse höchstens CHF 7'373. Ohne Pensionskasse, etwa als Selbständige oder Selbständiger, sind es 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'864. Bis Ende 2026 gelten noch CHF 7'258 beziehungsweise CHF 36'288.

Wie hoch ist die maximale AHV-Rente 2027?
CHF 2'560 pro Monat oder CHF 30'720 pro Jahr für eine Einzelperson mit vollständiger Beitragsdauer. Mit der 13. AHV-Rente kommen einmal jährlich weitere CHF 2'560 dazu. Für Ehepaare sind beide Renten zusammen auf CHF 3'840 pro Monat begrenzt.

Wie hoch ist der Koordinationsabzug 2027?
CHF 26'880. Das sind sieben Achtel der maximalen AHV-Jahresrente. Nach BVG-Minimum ist dein Lohn abzüglich dieses Betrags versichert, mindestens CHF 3'840 und höchstens CHF 65'280.

Ab welchem Lohn bin ich 2027 in der Pensionskasse versichert?
Ab einem Jahreslohn von CHF 23'040 bei einem Arbeitgeber. Darunter besteht keine gesetzliche Pflicht, manche Arbeitgeber versichern aber freiwillig schon tiefere Löhne.

Warum steigen die Werte 2027?
Der Bundesrat passt die AHV-Renten in der Regel alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung an (Mischindex). Für 2027 sind es rund 1,59 Prozent. Weil die BVG-Grenzen und die 3a-Höchstbeträge rechnerisch an der AHV-Rente hängen, steigen sie im gleichen Verhältnis.

Ändert sich der maximal versicherte UVG-Lohn?
Nein. Er liegt seit 2016 bei CHF 148'200 und wird unabhängig von den AHV-Renten festgelegt. Für 2027 ist keine Anpassung beschlossen (Stand Oktober 2026).

Ab wann gelten die neuen Kennzahlen?
Ab dem 1. Januar 2027. Für Einzahlungen in die Säule 3a im Jahr 2026 gilt bis zum 31. Dezember 2026 noch der bisherige Höchstbetrag.

Quellen anzeigen (4)

Quellen

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- Bundesrat, Medienmitteilung zur Anpassung der AHV/IV-Renten und der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2027, 02.10.2026: [admin.ch](https://www.admin.ch/de/newnsb/BqB41FVYi5FB)

- Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), Art. 2, 7 und 8: [fedlex.admin.ch](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1983/797_797_797/de)

- Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3), Art. 7: [fedlex.admin.ch](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1985/1778_1778_1778/de)

- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), Art. 34 und 35: [fedlex.admin.ch](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/837_843_843/de)

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