# Säule 3a Begünstigte: Was ab 1. Juni 2027 neu gilt – innoVorsorge AG

> Der Bundesrat ändert die Begünstigtenordnung der Säule 3a: Ab 1. Juni 2027 kannst du Kinder und Lebenspartner neben dem Ehepartner begünstigen, mit mindestens 10 Prozent pro Person. Wir erklären, was heute gilt, was neu kommt, was das für Patchworkfamilien bedeutet und was du bis dahin tun solltest. Unabhängig, ohne Provisionen. Jetzt Strategiegespräch vereinbaren.

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15. Aug. 2026 Verfasst von Lukas Bachmann

# Säule 3a: Neue Begünstigtenregelung ab 2027
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*Vorgelesen von einer synthetischen Stimme. Stand August 2026, von [Lukas Bachmann & Alessandrina Gull](https://www.innovorsorge.ch/ueber-uns), innoVorsorge AG Am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat drei Verordnungen zur Vorsorge angepasst. Zwei davon betreffen die Pensionskassen und laufen f&uuml;r dich im Hintergrund. Die dritte betrifft dich direkt, sobald du ein S&auml;ule-3a-Konto hast und verheiratet bist, in einer eingetragenen Partnerschaft lebst oder Kinder hast: **Ab dem 1. Juni 2027 kannst du selbst festlegen, dass deine Kinder oder dein Lebenspartner neben dem Ehepartner am 3a-Guthaben beteiligt werden.** Heute schliesst die Verordnung das aus. Wir zeigen dir, was aktuell gilt, was neu kommt und was du bis dahin tun kannst. Das Wichtigste in K&uuml;rze Heute erh&auml;lt der Ehepartner oder eingetragene Partner das ganze 3a-Guthaben. Kinder kommen nur zum Zug, wenn es keinen Ehepartner gibt. Ab 1. Juni 2027 kannst du Kinder, Lebenspartner und andere Personen aus Rang 2 in den ersten Rang heben und die Anteile selbst festlegen. Schutzklausel: Jede beg&uuml;nstigte Person in Rang 1 und 2 erh&auml;lt mindestens 10 Prozent. Ein Ausschluss ist nicht m&ouml;glich. Wer nichts unternimmt, f&uuml;r den bleibt alles beim Alten. Die &Auml;nderung meldest du schriftlich deiner 3a-Stiftung, nicht im Testament. ## Worum es geht: Wer bekommt dein 3a-Guthaben, wenn du stirbst Dein S&auml;ule-3a-Guthaben geh&ouml;rt nicht zum Nachlass. Es wird nicht nach Testament oder Erbrecht verteilt, sondern nach einer festen Reihenfolge, die in Artikel 2 der Verordnung BVV 3 steht. Fachleute nennen das Beg&uuml;nstigtenordnung. Sie kennt f&uuml;nf R&auml;nge: Ehepartner oder eingetragene Partnerin bzw. Partner Kinder (direkte Nachkommen), Lebenspartner nach mindestens f&uuml;nf Jahren gemeinsamem Haushalt, Personen, die f&uuml;r gemeinsame Kinder aufkommen, und Personen, die du erheblich unterst&uuml;tzt hast Eltern Geschwister &Uuml;brige Erben Die Regel dahinter ist einfach: **Der erste Rang, in dem jemand steht, bekommt das ganze Guthaben.** Alle nachfolgenden R&auml;nge gehen leer aus. Bist du verheiratet, bekommt dein Ehepartner alles, auch wenn du Kinder aus einer fr&uuml;heren Beziehung hast, die noch minderj&auml;hrig oder in Ausbildung sind. Gestalten darfst du heute nur innerhalb von Rang 2 (wer von Kindern und Partner wie viel bekommt) und die Reihenfolge der R&auml;nge 3 bis 5. An der Spitze der Liste kannst du nichts &auml;ndern. Dieses Problem hat der Bundesrat auf Anstoss des Postulats Nantermod (22.3220) untersucht und 2024 festgehalten, dass Patchworkfamilien mit der heutigen Regel schlecht bedient sind. Die Verordnungs&auml;nderung vom 12. Juni 2026 setzt das um. ## Was ab dem 1. Juni 2027 neu gilt Die &Auml;nderung betrifft Absatz 2 und 3 von Artikel 2 BVV 3 und l&auml;sst sich in drei Punkten zusammenfassen. **Erstens: Personen aus Rang 2 d&uuml;rfen in Rang 1 aufsteigen.** Du kannst deine Kinder, deinen Lebenspartner oder eine andere Person aus Rang 2 auf die gleiche Stufe wie deinen Ehepartner stellen. Das geht f&uuml;r eine einzelne Person oder f&uuml;r mehrere. Du kannst auch nur eines von zwei Kindern nach vorne holen und das andere in Rang 2 lassen. **Zweitens: Du legst die Anteile fest, mit einer Untergrenze von 10 Prozent.** Stehen mehrere Personen im gleichen Rang, bestimmst du, wer wie viel bekommt. Bestimmst du nichts, wird nach K&ouml;pfen geteilt (drei Personen im ersten Rang: je ein Drittel). Neu ist eine Schutzklausel: Niemand in Rang 1 oder 2 darf auf weniger als 10 Prozent des Guthabens gesetzt werden. Ein Ausschluss durch die Hintert&uuml;r (etwa 1 Prozent f&uuml;r den Ehepartner) ist damit ausdr&uuml;cklich verboten. F&uuml;r die R&auml;nge 3 bis 5 gilt diese Untergrenze nicht. **Drittens: Wer nichts tut, f&uuml;r den &auml;ndert sich nichts.** Die Standardreihenfolge bleibt bestehen. Ohne deine schriftliche Mitteilung an die 3a-Stiftung bekommt der Ehepartner weiterhin alles. Der Rangwechsel ist eine M&ouml;glichkeit, keine Pflicht. Und er funktioniert nur von Rang 2 nach Rang 1: Eltern oder Geschwister kannst du nicht am Ehepartner vorbei nach vorne holen. Beg&uuml;nstigtenordnung S&auml;ule 3a: heute und ab 1. Juni 2027 Heute (bis 31.05.2027) 1Ehepartner, eingetragener PartnerErh&auml;lt immer 100%, sobald vorhanden 2Kinder, Lebenspartner (5 Jahre), Unterst&uuml;tzteNur wenn kein Ehepartner; Anteile frei w&auml;hlbar 3ElternReihenfolge 3 bis 5 &auml;nderbar 4Geschwister 5&Uuml;brige Erben Ab 01.06.2027 1Ehepartner, eingetragener PartnerNeu: plus Personen aus Rang 2, die du hochstufst. Anteile frei, min. 10% pro Person 2Kinder, Lebenspartner (5 Jahre), Unterst&uuml;tzteEinzeln oder mehrere in Rang 1 hebbar; min. 10% pro Personkann in Rang 1 aufsteigen 3ElternUnver&auml;ndert, keine 10%-Regel 4Geschwister 5&Uuml;brige Erben Quelle: Art. 2 BVV 3 (geltende Fassung) und Verordnungs&auml;nderung vom 12.06.2026 (Art. 2 Abs. 2 und 3 BVV 3, in Kraft ab 01.06.2027). Der Bundesrat l&auml;sst den Anbietern rund ein Jahr Zeit, ihre Reglemente anzupassen und von der Eidgen&ouml;ssischen Steuerverwaltung genehmigen zu lassen. Deshalb gilt die Regel erst ab dem 1. Juni 2027 und nicht schon ab August 2026 wie die &uuml;brigen &Auml;nderungen. Zeitplan der Verordnungs&auml;nderungen 12.06.2026 Bundesrat beschliesst die &Auml;nderungen an BVV 2, BVV 3 und FZV 01.08.2026 13. AHV-Rente von der 85%-Grenze ausgenommen; Repo-Gesch&auml;fte f&uuml;r Pensionskassen begrenzt erlaubt Dezember 2026 Erste Auszahlung der 13. AHV-Rente 01.06.2027 Neue Beg&uuml;nstigtenordnung S&auml;ule 3a; 10%-Untergrenze auch bei Freiz&uuml;gigkeitskonten 01.01.2030 Formale Anpassung bei Teilliquidationen von Pensionskassen (Swiss GAAP FER 26) ## Drei Situationen, in denen sich etwas &auml;ndert Deine Situation Heute (bis 31.05.2027) Ab 01.06.2027 m&ouml;glich Verheiratet, zwei Kinder aus fr&uuml;herer Beziehung Ehepartner 100% Zum Beispiel Ehepartner 50%, Kind A 25%, Kind B 25% Verheiratet, zwei gemeinsame Kinder Ehepartner 100% Zum Beispiel Ehepartner 80%, Kind A 10%, Kind B 10% Konkubinat seit &uuml;ber f&uuml;nf Jahren, gemeinsame Kinder, nicht verheiratet Partner und Kinder teilen sich Rang 2, du bestimmst die Anteile Partner allein in Rang 1: erh&auml;lt 100%. Oder Kinder in Rang 1 mit festen Anteilen Ledig, keine Kinder, kein Partner Eltern, dann Geschwister, dann &uuml;brige Erben; Reihenfolge &auml;nderbar Unver&auml;ndert Beispiel: So k&ouml;nnte die Aufteilung neu aussehen Verheiratet, zwei Kinder aus fr&uuml;herer Beziehung heute Ehepartner 100% ab 06/2027 50%25%25% Verheiratet, zwei gemeinsame Kinder (Beispiel des BSV) heute Ehepartner 100% ab 06/2027 80%10%10%*Ehepartner
Kind A
Kind B

Die Anteile sind frei w&auml;hlbar. Einzige Grenze: mindestens 10% pro beg&uuml;nstigte Person in Rang 1 und 2.

Das zweite Beispiel stammt aus dem erl&auml;uternden Bericht des Bundesamts f&uuml;r Sozialversicherungen (BSV): Ein verheirateter Vater hat 2020 seine Frau als alleinige Beg&uuml;nstigte eingesetzt. 2027 hebt er die zwei Kinder in den ersten Rang und weist 80 Prozent der Frau sowie je 10 Prozent den Kindern zu. Weniger als 10 Prozent pro Kind w&auml;ren nicht zul&auml;ssig.

Zur Gr&ouml;ssenordnung: 2023 lag der mittlere 3a-Kapitalbezug bei der Pensionierung bei CHF 49'381 f&uuml;r M&auml;nner und CHF 41'772 f&uuml;r Frauen (Quelle: BFS, zitiert im erl&auml;uternden Bericht). Bei einem Todesfall vor der Pensionierung ist das Guthaben in der Regel kleiner. Wer &uuml;ber Jahre den Maximalbetrag einzahlt (2026: CHF 7'258 mit Pensionskasse, CHF 36'288 ohne; [seit 2025 auch mit Nachzahlungen](https://www.innovorsorge.ch/blog/saeule-3a-nachzahlen-2026)), kommt jedoch schnell auf sechsstellige Betr&auml;ge. Dann macht es einen Unterschied, ob ein Kind aus erster Ehe 0 oder 25 Prozent davon erh&auml;lt.

## Was du konkret tun musst

**Die Beg&uuml;nstigung geh&ouml;rt zur 3a-Stiftung, nicht ins Testament.** Du teilst der Bank, Versicherung oder Vorsorgestiftung schriftlich mit, wen du beg&uuml;nstigst, in welchem Rang und mit welchem Anteil. Ob eine Beg&uuml;nstigung per Testament g&uuml;ltig ist, ist unter Juristen umstritten; das BSV empfiehlt darum, die Namen direkt dem 3a-Anbieter zu melden. Bei mehreren 3a-Konten gilt das f&uuml;r jedes einzeln.

**Bestehende Verf&uuml;gungen bleiben g&uuml;ltig.** Was du vor dem 1. Juni 2027 festgelegt hast, gilt weiter. Sobald du die Aufteilung nach diesem Datum &auml;nderst, gilt neues Recht inklusive der 10%-Untergrenze. Die Stiftungen m&uuml;ssen ihre Reglemente anpassen und dich informieren; h&ouml;rst du im Sommer 2027 nichts, lohnt sich eine Nachfrage.

**Freiz&uuml;gigkeitskonten laufen parallel.** Dort war der Rangwechsel schon bisher m&ouml;glich; neu gilt auch hier die Untergrenze von 10 Prozent in den ersten beiden R&auml;ngen (Art. 15 Abs. 3 FZV, ebenfalls ab 1. Juni 2027). Die Pensionskasse selbst ist nicht betroffen; dort gilt weiterhin das Reglement deiner Kasse.

**Steuern und Pflichtteile mitdenken.** Kapitalleistungen aus der S&auml;ule 3a werden bei den Beg&uuml;nstigten separat vom &uuml;brigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert; die H&ouml;he h&auml;ngt vom Wohnkanton und vom Betrag ab. Verteilst du das Guthaben auf mehrere Personen, sinkt in der Regel die Progression pro Person. Erbrechtlich f&auml;llt das 3a-Guthaben zwar nicht in den Nachlass, kann aber bei der Berechnung von Pflichtteilen angerechnet werden. Wer gr&ouml;ssere Betr&auml;ge umverteilt, sollte Beg&uuml;nstigung, Ehevertrag und Testament aufeinander abstimmen (siehe auch unseren Beitrag zum [G&uuml;terstand](https://www.innovorsorge.ch/blog/den-richtigen-gterstand-whlen) und zur [Absicherung im Ernstfall](https://www.innovorsorge.ch/blog/ernstfall)).

**Checkliste bis Juni 2027**

1. Alle 3a-Konten und Freiz&uuml;gigkeitskonten auflisten. 2. Pro Konto pr&uuml;fen, welche Beg&uuml;nstigung aktuell hinterlegt ist. 3. &Uuml;berlegen, wer nach deinem Tod wirtschaftlich auf das Geld angewiesen w&auml;re. 4. Ab Juni 2027 die gew&uuml;nschte Aufteilung schriftlich beim Anbieter hinterlegen und mit Testament oder Ehevertrag abgleichen.

## Die zwei anderen &Auml;nderungen, kurz erkl&auml;rt

**13. AHV-Rente und die 85%-Grenze (ab 1. August 2026).** F&uuml;r L&ouml;hne &uuml;ber CHF 90'720 (obere BVG-Grenze 2026) gilt eine Angemessenheitsregel: Pensionskassenrente und AHV-Rente d&uuml;rfen zusammen nicht mehr als 85 Prozent des letzten AHV-Lohns ausmachen. W&uuml;rde die 13. AHV-Rente in diese Rechnung einfliessen, k&ouml;nnte die Grenze &uuml;berschritten werden, und die Kasse m&uuml;sste ihre Leistungen k&uuml;rzen. Genau das wollte die Initiative nicht. Deshalb wird die 13. Altersrente ausdr&uuml;cklich aus der Berechnung ausgenommen. F&uuml;r dich heisst das: Die 13. AHV-Rente, die im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt wird, f&uuml;hrt nicht zu einer K&uuml;rzung deiner Pensionskassenleistungen.

**Repo-Gesch&auml;fte f&uuml;r Pensionskassen (ab 1. August 2026).** Pensionskassen sichern ihre Fremdw&auml;hrungsanlagen ab und brauchen daf&uuml;r bei starken Kursschwankungen kurzfristig Bargeld. Neu d&uuml;rfen sie daf&uuml;r Wertschriften befristet gegen Liquidit&auml;t hinterlegen: maximal 1 Prozent des Verm&ouml;gens f&uuml;r das allgemeine Liquidit&auml;tsmanagement, maximal 3 Prozent f&uuml;r h&ouml;chstens 30 Tage bei W&auml;hrungsabsicherungen, ohne dauerhaften Hebel. Das ist nur f&uuml;r grosse Kassen relevant. Als Versicherter merkst du davon nichts direkt; im besten Fall sinken die Absicherungskosten deiner Kasse etwas.

Dazu kommen zwei formale Korrekturen: Bei der Scheidung wird das zu teilende Guthaben bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens aufgezinst (statt bis zum Urteil), und ab 2030 verwenden die Teilliquidationsregeln der Pensionskassen die Begriffe von Swiss GAAP FER 26.

## Fazit

Die neue Beg&uuml;nstigtenordnung ist ein Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung, mit einer klaren Leitplanke: Ehepartner und Kinder bleiben mit mindestens 10 Prozent gesch&uuml;tzt. Ob du davon Gebrauch machen willst, h&auml;ngt von deiner Familiensituation, deinem G&uuml;terstand und der H&ouml;he deiner 3a-Guthaben ab. Wir beraten unabh&auml;ngig, ohne Provisionen und ohne eigene 3a-Produkte. Wenn du wissen willst, wie die &Auml;nderung mit deinem Testament, deinem Ehevertrag und deinen 3a-Konten zusammenspielt, schauen wir das gemeinsam an.

Du m&ouml;chtest wissen, was es f&uuml;r deine Situation konkret heisst?

Im Strategiegespr&auml;ch schauen wir deine 3a-Konten, deine Familiensituation und dein Testament gemeinsam an. Unabh&auml;ngig, ohne Provisionen.

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## H&auml;ufige Fragen

Was ist die Beg&uuml;nstigtenordnung der S&auml;ule 3a?
Die gesetzliche Reihenfolge, in der dein 3a-Guthaben im Todesfall ausbezahlt wird (Art. 2 BVV 3). Sie kennt f&uuml;nf R&auml;nge: Ehepartner oder eingetragener Partner, dann Kinder und Lebenspartner, dann Eltern, Geschwister und &uuml;brige Erben. Der erste besetzte Rang erh&auml;lt das ganze Guthaben.

Kann ich heute schon meine Kinder neben meinem Ehepartner beg&uuml;nstigen?
Nein. Bist du verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft, erh&auml;lt der Partner heute das ganze Guthaben. Erst ab dem 1. Juni 2027 kannst du Kinder oder Lebenspartner in den ersten Rang heben und Anteile festlegen.

Ab wann gilt die neue Regel?
Ab dem 1. Juni 2027. Der Bundesrat hat sie am 12. Juni 2026 beschlossen; die Anbieter brauchen rund ein Jahr, um ihre Reglemente anzupassen und genehmigen zu lassen.

Kann ich meinen Ehepartner ganz ausschliessen?
Nein. Beg&uuml;nstigte in Rang 1 und 2 haben Anspruch auf mindestens 10 Prozent des Guthabens. Ein Anteil von 1 oder 5 Prozent ist nicht zul&auml;ssig. F&uuml;r die R&auml;nge 3 bis 5 gilt keine Untergrenze.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Dann gilt die bisherige Reihenfolge weiter: Ehepartner zuerst, dann Kinder und Lebenspartner. Die neue Flexibilit&auml;t musst du aktiv nutzen und schriftlich bei deiner 3a-Stiftung, Bank oder Versicherung hinterlegen.

Gilt das auch f&uuml;r Freiz&uuml;gigkeitskonten und die Pensionskasse?
Bei Freiz&uuml;gigkeitskonten war der Rangwechsel schon bisher m&ouml;glich; neu kommt ab 1. Juni 2027 die 10%-Untergrenze dazu (Art. 15 Abs. 3 FZV). Die Pensionskasse ist nicht betroffen, dort gilt das Reglement deiner Kasse.

Was &auml;ndert sich f&uuml;r mich wegen der 13. AHV-Rente?
Die 13. AHV-Rente wird ab Dezember 2026 ausbezahlt und z&auml;hlt seit 1. August 2026 nicht zur 85%-Grenze in der Pensionskasse. Deine PK-Leistungen werden deswegen nicht gek&uuml;rzt.

### Quellen

- Bundesrat, Medienmitteilung "Verordnungsanpassungen in der 2. und 3. S&auml;ule", 12.06.2026: [admin.ch](https://www.admin.ch/de/newnsb/fFBgrSAIiYiGRg9YfWRfM)

- BSV, Erl&auml;uternder Bericht "Verordnung &uuml;ber die &Auml;nderung verschiedener Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2026", Juni 2026: [PDF, Verordnungstexte und Erl&auml;uterungen](https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2026/06/11/c8ec7034-a3e2-4a89-9bbc-8873c02ea415.pdf)

- BSV, Bericht &uuml;ber die Ergebnisse der Vernehmlassung BVV 2 / BVV 3, Juni 2026: [PDF](https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2026/06/11/10740b16-1292-4fd6-b880-ce7941ee93a0.pdf)

- Verordnung BVV 3, Art. 2, geltende Fassung: [fedlex.admin.ch](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1985/1778_1778_1778/de)

- Postulat Nantermod 22.3220 "BVV 3. Mehr Flexibilit&auml;t bei der Erbfolgeplanung": [parlament.ch](https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223220)

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